Full text: Lehrbuch der juristischen Encyclopädie

I. Kirch. R. A. Geschichte. Dritt. Zeitr. 429 
men, die deutsche Sprache zum gelehrten 
Vortrage zu benutzen, und die Theologen 
der landesherrlichen Gewalt mehr zu unter 
werfen, welchen Diese nachher das Collegial 
System entgegensetzten, vereinigten sich zu 
der Stiftung der Universität Halle. Unter 
Friedrich II. war das Christenthum der 
Gegenstand, über welchen am Liebsten völ 
Der 
lige Preßfreyheit gestattet wurde. 
verbesserte" protestantische Calender, den | | 
man zu Anfang des Jahrhunderts ange  
nommen hatte, ward aus Liebe zum Frie 
den für den "ReichsCalender", den der 
Catholiken, aufgegeben. Die Schulen ver 
nachlässigten zum Theil die Kenntniß der 
Alten, um sich mit s. g. Realien zu be 
schäfftigen, wozu besonders die sehr zufäl 
lig sogenannten Philanthropine Viel bey 
trugen. Auf den hohen Schulen lehrte 
man immer mehr Das, was nachher im 
wirklichen Leben ohnehin gelernt wurde. 
Das Bücher Wesen bezog sich hauptsächlich 
auf Recensionen. Eine Verbesserung war 
es, daß die Consistorien in mehrern Län 
dern aufhörten, eigentliche Gerichte zu seyn. 
§. 360.
	        
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