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eben so wenig folgt, daß jeder formlose Vertrag heut zu Tage
die Stelle derselben vertrete) das ganze römische Vertragssystem
noch practisch anwendbar, mithin bei dem pactum in der Regel
nur die causa juristisch wirksam ist, und bei Leistung und Gegenleistung ¬
der Empfänger allein, nicht auch der Geber obligirt wird,
und daher der Empfänger das periculum zu tragen hat."
Auf die Zweifel, welche sich gegen diese letztere Ansicht erheben ¬
lassen, soll hier nicht eingegangen werden. Mit Recht kann aber
behauptet werden, daß wenn die Ansicht des römischen Rechts die
seyn sollte, wie sie Roßhirt aufstellt, letzteres dadurch an innerer ¬
Consequenz nicht gewinnen würde, und daß die entgegenstehende ¬
L. 10. C. cit.:
Pecuniam a te datam, si, hac causa pro qua data est,
non culpa accipientis, sed fortuito casu non est secuta,
minime repeti posse certum est,
sich schwerlich durch die Berufung darauf beseitigen lassen dürfte, daß
sie in einem Reseripte einen Fall behandle, „wo die Natur des
Kaufs und des Tausches sich nicht nur ganz genau berühren, sondern
im Zweifel für die Natur des Kaufs zu präsumiren sey".
Jedenfalls =
giebt Roßhirt damit zu, daß die Innominatcontracte rücksichtlich ¬
des periculum obligationis nicht nach einem Prinzipe,
sondern nach verschiedenen Prinzipen, d. h. bald nach Analogie ¬
des Kaufvertrags, bald nach Analogie anderer Verträge zu
beurtheilen seyen. Denn dieser Schluß liegt so nahe wie möglich, ¬
wenn, wie behauptet wird, die Unwiderruflichkeit einzelner ¬
Fälle der Innominatcontracte auf der Analogie des Kaufsund ¬
anderer Consensual- oder Realcontracte beruht. Nur dürfte
schwer einzusehen seyn, wie ein Vertrag unwiderruflich, und (des
Neuerechts wegen) zugleich widerruflich seyn kann. Denn das
geht mithin
eine hebt das andere auf. Consequent durchgeführt
die Theorie von Roßhirt dahin: „Ist der Innominatvertrag widerruflich, ¬
so trägt der Empfänger das periculum, ist er unwiderruflich, ¬
so hat nach Analogie des Kauf-, des Miethvertrags
und anderer Verträge bald der eine, bald der andere Contrahent
das periculum obligationis zu tragen. Allein diese Unterschei¬