Full text : Lehrbuch der juristischen Encyclopädie (100)

1.  Kirch.  R.  A.  Geschichte.  Zweyt  Zeitr.  421
in  dem  folgenden  Zeitraume  eigentlicher
Pabst.
Zweyter  Zeitraum.
Von  dem  Christenthume  in  Deutschland  bis
zur  Kirchen  Trennung.
§.  354.
Pabstthum.
Die  germanischen  Völker  übertrugen
in  allen  Provinzen  des  Römischen  Reichs,
Britannien  ausgenommen,  ihre  einheimischen ¬
  Begriffe  von  Opfern  und  heiligen
Oertern  auf  den  Christianismus,  zwar  Anfangs ¬
  meist  nach  der  Arianischen  Lehre,
aber,  besonders  seit  Chlodowich,  auch  in
Verbindung  mit  der  catholischen  Kirche.
Der  Bischof  von  Rom  wirkte  durch  seine
Missionarien  sehr  Viel  zu  der  Bekehrung
der  AngelSachsen  und  ihrer  in  Deutschland =
  gebliebenen  Landsleute  *),  sein  Antheil ¬
  an  der  Thronbesteigung  des  bisherigen
Major  Domus  vermehrte  sein  Ansehen,
die  Kirche  wurde  in  den  neu-christlichen
Ländern  durch  die  großen  Sprengel  bedeutender, ¬
  welche  nachher  die  Anstellung  von
Weihbischöfen  (in  partibus  infidelium)
nach
Dd  3
            
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