416 | II. Oeffentl. Recht. 2. Uebrige Theile.
dichte bewahrte. Auch Teocorot wurden
zwar aufgenommen, die männlichen muß
ten sich aber der auch bey den Eingebornen
bald nach der Geburt gewöhnlichen Beschnei
dung unterwerfen. An der Spitze des
Gottesdienstes stand ein hoher Priester;
eine Abgabe von dem Zehnten bezog sich
auch auf den Gottesdienst. Die Feste kehr
ten nach dem Monde wieder, die für uns
wichtigsten waren das Passah und die Tey
772057. Alle acht Tage war ein Sabbath.
Unter Solchen, die beyde zu dem Volke
gehörten, war es verboten, Zinsen zu ver
gbreden. In den Zeiten, wo das Volk
von den Griechen Manches in seiner Bil
dung angenommen hatte und unter der
Herrschaft der Römer stand, ungeach= | |
tet es Beyde als r verabscheute,
kommt die Hoffnung auf einen Messias
(Xetses), die Versammlungen in αv
Jau, die Trennung der Pharisäer, Sad
ducäer und Essäer, und die von einzelen
Lehrern eingeführte Sitte des u,
als eines sinnlichen Zeichens der Besse
rung, vor.
§. 350.