416 | II. Oeffentl. Recht. 2. Uebrige Theile.
dichte bewahrte. Auch Teocorot wurden
zwar aufgenommen, die männlichen mußten ¬
sich aber der auch bey den Eingebornen
bald nach der Geburt gewöhnlichen Beschneidung =
unterwerfen. An der Spitze des
Gottesdienstes stand ein hoher Priester;
eine Abgabe von dem Zehnten bezog sich
auch auf den Gottesdienst. Die Feste kehrten ¬
nach dem Monde wieder, die für uns
wichtigsten waren das Passah und die Tey772057. ¬
Alle acht Tage war ein Sabbath.
Unter Solchen, die beyde zu dem Volke
gehörten, war es verboten, Zinsen zu vergbreden. ¬
In den Zeiten, wo das Volk
von den Griechen Manches in seiner Bildung ¬
angenommen hatte und unter der
Herrschaft der Römer stand, ungeach= | |
tet es Beyde als r verabscheute,
kommt die Hoffnung auf einen Messias
(Xetses), die Versammlungen in αvJau, ¬
die Trennung der Pharisäer, Sad ducäer =
und Essäer, und die von einzelen
Lehrern eingeführte Sitte des u,
als eines sinnlichen Zeichens der Besserung, ¬
vor.
§. 350.