Full text: Lehrbuch der juristischen Encyclopädie

416 | II. Oeffentl. Recht. 2. Uebrige Theile. 
dichte bewahrte. Auch Teocorot wurden 
zwar aufgenommen, die männlichen muß 
ten sich aber der auch bey den Eingebornen 
bald nach der Geburt gewöhnlichen Beschnei 
dung unterwerfen. An der Spitze des 
Gottesdienstes stand ein hoher Priester; 
eine Abgabe von dem Zehnten bezog sich 
auch auf den Gottesdienst. Die Feste kehr 
ten nach dem Monde wieder, die für uns 
wichtigsten waren das Passah und die Tey 
772057. Alle acht Tage war ein Sabbath. 
Unter Solchen, die beyde zu dem Volke 
gehörten, war es verboten, Zinsen zu ver 
gbreden. In den Zeiten, wo das Volk 
von den Griechen Manches in seiner Bil 
dung angenommen hatte und unter der 
Herrschaft der Römer stand, ungeach= | | 
tet es Beyde als r verabscheute, 
kommt die Hoffnung auf einen Messias 
(Xetses), die Versammlungen in αv 
Jau, die Trennung der Pharisäer, Sad  
ducäer und Essäer, und die von einzelen 
Lehrern eingeführte Sitte des u, 
als eines sinnlichen Zeichens der Besse 
rung, vor. 
§. 350.
	        
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