Full text: Lehrbuch der juristischen Encyclopädie

Gelehrte Geschichte. 413 
D. Vorträge. 
S. 347. 
Gelehrte Geschichte. 
Putter's Litteratur des deutschen Staats 
Rechts in drey Bänden, wozu noch ein 
vierter von Herrn StaatsRath Klübe | | 
gekommen ist, verdankt man der hiesigen 
BücherSammlung. Die Ordnung des 
Ganzen ist hier in so fern besser, als in 
den gewöhnlichen gelehrten Geschichten der 
RechtsWissenschaft, daß die Leben der ein 
zelen Männer mit der Geschichte der Bear 
beitung selbst verbunden sind. . 
2.
	        
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