Full text: Lehrbuch der juristischen Encyclopädie

C. Heutiges Recht. Einzele Staaten. 397 
ganzen Collegium übertragen sind, besorgt. 
Zu den Dienern jener Art gehören die Mi 
nister, die ein bestimmtes Departement ha 
ben, die Personen, welchen eine gewisse Art 
von Ausfertigungen oder eine Casse über 
trägen ist, und dann besonders die vielen 
für einzele Gegenden, Beamte im engern 
Sinne, Forstmeister, Physici, Einnehmer, | | 
Postmeister; selbst die Advocaten, die practi 
cirenden Aerzte u. dergl. gehören hierher. 
Bey den Collegien sind denn eben die 
mancherley Räthe (§. 291.), auch wohl 
Assessoren und Auditoren, Referendarien, 
unter einem Präsidenten (nicht dem Römi 
schen praeses provinciae, Ober Präsidenten) 
auch wohl Chef Präsidenten (premier pré 
sident), einem Director, einem, der Reihe 
nach abwechselnd oder dem Dienst Alter 
nach beständig, vorsitzenden Rathe. Auch 
unter dem Nahmen eines Ministeriums 
hat man jetzt wohl Collegien, und die zwey 
HauptCollegien in einzelen Theilen des Lan 
des heißen nicht überall gleichförmig. 
5. 
332. 
S. g. Subalternen. 
Bey beyden Arten von öffentlichen Beamten 
kommen s. g. Subalternen vor, von welchen 
besonders
	        
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