C. Heutiges Recht. Einzele Staaten. 397
ganzen Collegium übertragen sind, besorgt.
Zu den Dienern jener Art gehören die Mi
nister, die ein bestimmtes Departement ha
ben, die Personen, welchen eine gewisse Art
von Ausfertigungen oder eine Casse über
trägen ist, und dann besonders die vielen
für einzele Gegenden, Beamte im engern
Sinne, Forstmeister, Physici, Einnehmer, | |
Postmeister; selbst die Advocaten, die practi
cirenden Aerzte u. dergl. gehören hierher.
Bey den Collegien sind denn eben die
mancherley Räthe (§. 291.), auch wohl
Assessoren und Auditoren, Referendarien,
unter einem Präsidenten (nicht dem Römi
schen praeses provinciae, Ober Präsidenten)
auch wohl Chef Präsidenten (premier pré
sident), einem Director, einem, der Reihe
nach abwechselnd oder dem Dienst Alter
nach beständig, vorsitzenden Rathe. Auch
unter dem Nahmen eines Ministeriums
hat man jetzt wohl Collegien, und die zwey
HauptCollegien in einzelen Theilen des Lan
des heißen nicht überall gleichförmig.
5.
332.
S. g. Subalternen.
Bey beyden Arten von öffentlichen Beamten
kommen s. g. Subalternen vor, von welchen
besonders