Object : Perels, Ferdinand: Handbuch des allgemeinen öffentlichen Seerechts im Deutschen Reiche

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10)  die  erfolgte  Herabsetzung  eines  zu  seiner  Funktion  untauglichen
Schiffsmannes  im  Range;*)
11)  Aenderungen  der  Speiserolle  bei  ungewöhnlich  langer  Dauer  der
Reise  oder  wegen  eingetretener  Unfälle;?
12)  die  Entlassung  des  Schiffsmannes  vor  Ablauf  der  Dienstzeit  in
gewissen  Fällen;3)
13)  die  Anordnungen  des  Schiffers  wegen  Beseitigung  beziehungsweise
Beschlagnahme  von  Gegenständen,  welche  Schiffsleute  unbefugterweise ¬
  an  Bord  gebracht  haben;*)
14)  die  an  Bord  begangenen  strafbaren  Handlungen,  insbesondere  auch
die  gröblichen  Dienstpflichtverletzungen  der  Schiffsleute;  *)
15)  die  verhängten  Disziplinarstrafen  und  beziehungsweise  die  getroffenen ¬
  disziplinarischen  Maßregeln;  *)
16)  die  an  Bord  vorgekommenen  Geburts-  und  Sterbefälle.?
Die  Unterlassung  der  Eintragungen  zu  13,  15  und  16  zieht  Strafverfolgung ¬
  nach  sich.*)
Ferner  dient  das  Journal  für  gewisse  amtliche  Eintragungen;  insbesondere ¬
  hat,  wenn  seitens  der  Schiffsmannschaft  Beschwerde  darüber  erhoben
ist,  daß  das  Schiff,  für  welches  sie  angemustert  sind,  nicht  seetüchtig  ist
oder  daß  die  Proviantvorräthe  ungenügend  oder  verdorben  sind,  das  Seemannsamt ¬
  nach  stattgehabter  Untersuchung  das  Ergebniß  derselben  in  das
Journal  einzutragen.  (S.  §  10,  II.)
Endlich  ist  für  den  Fall  der  Anhaltung  und  Untersuchung  von  Handelsschiffen ¬
  durch  Kreuzer  während  eines  Seekrieges  die  Eintragung  eines  Vermerkes ¬
  über  die  stattgehabte  Prüfung  der  Schiffspapiere  beziehungsweise
1)  S.  O.  §  34.
2)  S.  O.  §  46.
3)  S.  O.  §  57,  Ziffer  2,  3  und  4.
4)  S.  O.  §§  75  bis  77.  —  Läßt  der  Schiffer  Güter,  welche  von  anderen  Personen ¬
  an  Bord  gebracht  sind  und  welche  das  Schiff  oder  die  übrige  Ladung  gefährden, ¬
  auf  Grund  der  ihm  in  den  Art.  564  und  565  H.  G.  B.  ertheilten
Befugnisse  über  Bord  werfen,  so  wird  sich  gleichfalls  eine  Eintragung  darüber  in
das  Journal  empfehlen.
5)  S.  O.  §§  84,  85.
6)  S.  O.  §§  79,  80.
7)  G.  über  die  Beurkundung  des  Personenstandes  2c.  vom  6.  Februar  1875,
§§  61  ff.
8)  S.  O.  §  99  Nr.  4  und  G.  vom  6.  Februar  1875,  §  68.
            
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