Zweytes Buch. Vierter Titel.
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Ausbesserung und des Wiederaufbanens nicht bey dem Erwerbe des Eigenthums =
festgesetzt sind, so treten folgende Regeln ein: 1) Die Hauptmauern ¬
und das Dach fallen sämtlichen Eigenthümern zur Last, und
zwar jedem nach Verhältniß des Werths des ihm zugehärigen Stockwerks.
2) Der Eigenthümer eines jeden Stockwerks macht den Fußboden worauf
er gebt. 3) Der Eigenthuͤmer des ersten Stockwerks macht die Treppe,
welche dahin führt; der Eigenthümer des zweyten Stockwerks macht die
Treppe, die von dem ersten Stockwerke zu ihm führt, u. s. w.
1) Und der gegenseitigen Einwilligung. Denn jeder kann in diesem Falle sich
so hoch einschließen wie er will. Der Artikel bezieht sich nur auf den Fall,
wenn einer der Nachbarn den andern zur Einschließung zwingt. MALEVILLE
Analyse ad h. art. aus der Discussion.
2) Schrader kurze tabellarische Darstellung des neuen Französischen Maaßes,
a. a. O.
Außerdem ist zu bemerken: I. Es bleibt Policeysache, zu gebieten, daß sich alle
Einwohner ohne Ausnahme, sie mögen von den Nachbarn dazu aufgefordert
seyn oder nicht, sich einschließen sollen. 1I. Von dem Bentrage kann sich jeder
nach Analogie des Art. 606. durch Verzichtung befreyen. MALEVILLE Aualyse
ad h. art.
§. 466.
d. Dauer dieser Servitut.
Diese Servitut dauert so lange als die Grundstücke dauern, der
Art. 665.
Verjährung jedoch unbeschadet. Wird daher eine gemeinschaftliche Mauer
oder ein Haus wieder aufgebauet, so leben die demselben und gegen
dasselbe zustehenden Servituten wieder auf; doch dürfen dieselben nicht
lästiger eingerichtet werden; auch muß die Wiederaufbauung vor vollendeter =
Verjährung geschehen.
§. 467.
II. Zwischengraben. a. Begriff.
Alle Gräben zwischen zwey Grundstücken werden für gemeinschaftArt. =
666.
lich gehalten, wenn nicht das Gegentheil aus einem besondern Rechtsgrunde, =
oder aus einem andern Merkmahle erwiesen werden kann. Ein
solches Merkmahl ist vorhanden, wenn der Erdwall oder der Auswurf
Art. 667
der Erde bey Anfertigung oder Reinigung des Grabens sich nur auf
Art, 668. einer Seite desselben befindet. Der Graben wird nämlich als ausschließ= =