Volltext : Lehrbuch der juristischen Encyclopädie (100)

368  |  II.  Oeffentl.  Recht.  1.  Staats  Recht.
Städten  verloren  sich  sehr  viele  Stimmen.
Seit  1654  war  kein  Reichs  Tag  mehr  geschlossen =
  worden,  und  auf  dem  seit  1663
in  Regensburg  "fürwährenden"  erschienen
lauter  Gesandte,  von  denen  zwar  die  Kaiserlichen ¬
  den  Nahmen  Commissarien  hatten,
wo  aber  der  Nahme  Deputation  einen  Ausschuß ¬
  bezeichnete.  Durch  Dictatur,  An=  |  |
sage,  Instruction,  Berathschlagung  in  jedem =
  Collegium  für  sich,  und  Re=  und  Correlation ¬
  Derselben  unter  einander  kam  denn
etwa  endlich  ein  Reichsgutachten  zu  Stande,
und  Dieses  machte,  verbunden  mit  der  Kaiserlichen =
  Ratification,  einen  Reichsschluß
aus.  Der  Kaiser  sollte  immer  weniger
Geschäffte  ohne  den  ReichsTag  abthun,
ungeachtet  man  von  vielen,  die  dahin  kamen, ¬
  voraussah,  sie  würden  liegen  bleiben. ¬
  Im  Westfälischen  Frieden  (1648)
hatten  die  Nachbarn  dafür  gesorgt,  daß  |
gar  oft  auch  die  Mehrheit  der  Stimmen
keinen  Ausschlag  geben  sollte.
§.  297.
Wenige  Aemter  in  Diensten  des  Kaisers.
Der  Kaiser,  als  Solcher,  hatte  seh  |  |
wenige  Diener  und  auch  keinen  Orden,  den
er  so  vergeben  hätte.  Den  ReichsViceCanzler, =

            
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