Full text: Lehrbuch der juristischen Encyclopädie

A. Geschichte. 3. Von Maximilian I. 367 
§. 295. 
Die Churfürsten. 
Unter den Churfürsten ging zuerst im 
Hause Sachsen und dann im Hause Pfalz 
eine gewaltsame Veränderung vor, und von 
der Letztern war die einstweilige Vermeh 
rung der alten Zahl die Folge. Bald dar 
auf entstand auch eine neunte Chur, doch 
kam durch das Aussterben von Baiern die 
Die 
Zahl wieder auf acht zurück. — 
Rechte der ReichsVicarien nahmen in den 
letzten Zeiten noch sehr zu, besonders wur 
den nun auch die Standeserhöhungen als 
Etwas angesehen, was nicht füglich bis 
auf die neue Wahl ausgesetzt bleiben könne. 
§. 296. 
ReichsTag. 
Der Reichs Tag bestand aus drey Reichs 
Collegien, wovon das Churfürstliche, erst 
als spätere Folge der neunten ChurWürde, 
wieder eben so viele Stimmen enthielt, als 
überhaupt Churfürsten waren, im Fürsten 
Rath aber die Viril- und Curiat Stimmen 
höchst zufälliger Weise den Zustand zur 
Grundlage behielten, der im Jahre 1582 
gewesen war (§. 289.). Von den Reichs 
Städten
	        
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