Inhaltsverzeichnis : Handbuch des gegenwärtig geltenden gemeinen deutschen bürgerlichen Rechts (1)

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Rechismsier
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Inhaltsanzeige.
Besonderer  Theil.
Erstes  Buch.
Sachenrecht.
Erster  Abschnitt.
Eigenthum.
Erstes  Kapitel.
Vom  Begriff  und  Wesen  des  Eigenthums.
§.1.  S.  1—2
I.  Ueberhaupt...
Begriff  des  Eigenthums,  S.  1.  Wesen  des  Eigenthums,  als  eines
dinglichen  Rechts,  S  1  u.  2.  Gegenstand  des  Eigenthums,  S.  2.
Inhalt  desselben  überhaupt,  S.  2.  Beschränkung  und  s.  g.  natürliche
Freiheit  des  Eigenthums,  S.  2.
.  §.  2.  S.  3—12
II.  Vom  Miteigenthum.
Unmöglichkeit  eines  solidarischen  Eigenthums  Mehrerer  an  derselben
Sache,  S.  3;  und  daher  auch  des  s.  g.  deutschen  Gesammteigenthums
insbesondere,  S.  3,  not.  4.  Begriff  u.  Wesen  des  eigentlichen  Miteigenthums, ¬
  S.  3.  Unterschied  desselben  von  dem  s.  g.  Miteigenthum
nach  reellen  Theilen,  und  dem  einer  universitas  zustehenden  Eigenthum, ¬
  S.  3  u.  4.  -Entstehung  des  Miteigenthums,  S.  4.  Bedeutung
des  Miteigenthums  in  Beziehung  auf  Dritte,  S.  4;  und  auf  die  Stellung ¬
  der  Miteigenthümer  zu  einander,  S.  4,  f.  Verfügungsrecht  über
das  Object  des  Miteigenthums,  S.  4,  f.  Folgen  der  von  einem  Miteigenthümer ¬
  ohne  Zustimmung  der  übrigen  über  die  ganze  Sache  oder
reelle  Theile  derselben  getroffenen  Verfügungen,  S.  5  u.  6.  Vornahme
einer  nothwendigen  Veränderung  insbesondere,  S.  6  u.  7.  Ob  und  inwiefern
  ein  iteigenthümer  befugt  ist,  gegen  den  Willen  der  übrigen
Miteigenthümer  an  der  gemeinschaftlichen  Sache  solche  Veränderungen
vorzunehmen,  welche  bloß  vortheilhaft  sind,  S.  7-9.  Eingehung  von
Obligationsverhältnissen  in  Betreff  der  ganzen  gemeinschaftlichen  Sache
oder  reeller  Theile  derselben,  S.  9.  Fruchte  und  Gebrauch  des  im
Miteigenthum  stehenden  Objects,  S.  9—44.  Benutzung  gemeinschaftlicher ¬
  Mauern  insbesondere,  S.  1.  Dispositionsrecht  der  einzelnen
Miteigenthümer  über  die  ihnen  zustehenden  ideellen  Antheile,  S.  11  u.  12.
Bestellung  von  Servituten  insbesondere,  S.  12..
            
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