A. Geschichte. 3. Von Maximilian I. 359
machte sein StiftsLand, Preußen, zu einem ¬
erblichen Herzogthum, und als es,
nach dem Abgange dieser Linie, an den
Churfürsten gefallen war, entstand bald eine
Veranlassung, diesem unabhängig gewordenen =
NebenLande den Titel eines Königreichs
beyzulegen, durch welchen das Andenken an
die Verbindung der übrigen weit wichtigern,
aber sehr zerstreuten, und so freylich auch
zu jeder neuen Erwerbung reizenden, Länder, ¬
von deren einem aus das Königreich
regiert wurde, mit dem deutschen Reiche,
immer mehr erlosch, zumahl seitdem 1740
dieser König sich das Haus Oestreich auf
lange Zeit zum unversöhnlichen Feinde gemacht ¬
hatte, und nun an der Spitze einer
dem Kaiser entgegen gesetzten Parthey stand.
§. 287.
Schweden unter den deutschen Fürsten.
Für den Antheil, welchen Schweden
an dem dreyßigjährigen Kriege genommen
hatte, mußten ihm beträchtliche deutsche
Länder abgetreten werden, die jedoch alle in
Verbindung mit dem deutschen Reiche blieben. ¬
Erst in unsern Tagen hat Schweden ¬
3 4