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Tausche werden auch ausgeführt um eine bessere Arrondirung herzustellen. ¬
Es soll später noch eingehender nachgewiesen werden,
daß
die Theilung der Besitzstände und Grundstücke gewöhnlich nur schädlich
wirkt, solange die Gemenglage besteht, weil hier die Theilung die Zahl
der weglosen und unregelmäßig geformten Grundstücke vermehrt, daß
jedoch diese Wirkung der Theilung nach einer ausgeführten Zusammenlegung ¬
in der Regel nicht mehr eintreten kann.
Eine andere Ursache der Gemenglage liegt in den ungeregelten
Theilungen der Gemeingründe. Weil der Theilung der Hutweiden ¬
in der Regel auch die Cultivirung derselben folgt, erscheint
jede solche Theilung zunächst als ein Culturfortschritt. Wird aber
die Hutweiden=Theilung ohne gleichzeitige Zusammenlegung des übrigen
Grundbesitzes ausgeführt, so müssen die neu zuwachsenden Parcellen
dieselbe wirthschaftliche Form annehmen, welche die alten Parcellen
haben. Da in der Regel fast in jeder Gemeinde mehrere zerstreut
liegende Hutweiden vorkommen, oder größere Hutweiden mit verschiedenen ¬
Bonitätsclassen und verschiedenen Entfernungsverhältnissen, und
da auch aus Wirthschafts- oder sonstigen Rücksichten die Theilungen in den
einzelnen Gemeinden nicht auf einmal, sondern in verschiedenen Zeiträumen ¬
erfolgen, so erhält jedes einzelne Gut bei jeder solchen Theilung
in jeder Hutweide je ein, und wenn Bonitäts- oder Entfernungsrücksichten ¬
den in solchen Dingen unerfahrenen Gemeinden es als nothwendig ¬
erscheinen lassen, auch mehrere Theilstücke.
In anschaulicher Weise haben die bei der Wiener Weltausstellung
ausgestellten Karter
n*) den planlosen Vorgang bei den in verschiedenen
österreichischen Ländern ausgeführten Hutweiden-Theilungen und die
dadurch herbeigeführte Vermehrung der Gemenglage dargestellt. So erhielten ¬
bei den mährischen Hutweide-Theilungen (Karten 15 bis 18) die
einzelnen Besitzer oft 4 bis 6, in der Gemeinde Zialkowitz 10, in der
Gemeinde Kremsier 18 bis 20 Parzellen, welche nur zum Theile an
Wege anstoßen. Wie die alten Parcellen, bestehen auch die neuen
fast ausschließend aus langen, schmalen Streifen. Bei der Hutweidentheilung ¬
in Gargaro im Küstenlande (Karte 20) erhielt jeder
Besitzer in jeder Hutweide je einen Streifen im guten, im mittleren
und im schlechten Boden. Die Streifen hatten oft nur eine Breite
von einer Klafter, so daß sie auf der Mappe sich gar nicht darstellen
ließen. Die Aufrechthaltung der Grenzen war ebenso unmöglich, als
*) Vergl. Peyrer „Zusammenlegung der Grundstücke“, Seite 17 und 223.