II. Rechts Philosophie.
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als Zeugen dieser Wahrheit aufgetreten waren, ¬
ließ man ganz unberücksichtigt. Selbst
nachdem mehrere Schriftsteller den Versuch
gemacht haben, etwas Besseres an die
Stelle des Thomasischen Natur Rechts zu| |
setzen, kehrt man immer wieder zu der
Grundlage alles positiven Rechts zurück,
die man sonst in dieser TodtschlagsMoral zu
finden geglaubt hat. Man beschuldigt wohl
auch Die, welche das Privat Recht unter einer =
Obrigkeit zum Gegenstande philosophischer
Untersuchungen machen, sie mischten Politik ¬
unter das Recht, und man tadelt Dieß,
gerade als ob die Politik nicht zur Philosophie ¬
gehörte, oder als ob der Zusatz po |
litisch, schon der ursprünglichen Bedeutung
des Worts nach, bey Recht oder Gerech= | |
tigkeit einen solchen Gegensatz bildete, wie
er es freylich in dem gemeinen deutschen
Sprachgebrauche thut (§. 13.), oder als ob | |
in der gewöhnlichen Politik ohnehin gar
Viel von dem PrivatRechte die Rede wäre,
man also die Vorträge ohne Noth vervielfältigte, -
und dieselben Lehren unter zwey
verschiedenen Nahmen ankündigte.
De augmentis scientiarum L. 8. c. 3.
.. Qui de legibus scripserunt ... philosophi ¬
proponunt multa dictu pulcra,
sed ab usu remota ... Jurisconsulti.
tanquam e vinculis sermocinantur..
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