Inhaltsverzeichnis : Wagner, Gustav: Wechsellehre und Wechselrecht

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„Nr.  5.  Primowechsel  mit  Aval  zu  Art.  7,
Seite  30  und  74.
München,  den  25.  Juli  1885.
Für  N6.  1248.75  H.
Primo  Oktober  d.  J.  zahlen  Sie  gegen  diesen  Prima=Wechsel
an  die  Order  des  Herrn  R.  Winter  die  Summe  von
Mark  Tausend  Zweihundertachtundvierzig  75  Pfge.
den  Wert  in  Waren  und  stellen  ihn  auf  Rechnung
laut  Bericht.
Max  Pfeifer.
Herrn  R.  Arnold
in  Nürnberg.
pr.  aval  für  Herrn  R.  Arnold
Franz  Dörfer
pr.  aval  ist  gleichbedeutend  mit  „gut  als  Bürge".
Nr.  6.  Trassiert=eigener  Wechsel  zu  Art.  6,
Seite  29  und  30.
Leipzig,  den  8.  Juli  1885.
Für  J6.  2400.—  R.W.
Am  fünfzehnten  August  d.  J.  zahlen  Sie  gegen  diesen
Prima=Wechsel  an  die  Order  des  Herrn  G.  Laue  die  Summe  von:
Mark  Zweitausend  Vierhundert  Reichswährung
den  Wert  in  Rechnung  und  stellen  solchen  auf  Rechnung  laut  Bericht.
R.  Gottschalk.
Herrn  R.  Gottschalk
in  Dresden.
Präzise=  oder  Tagwechsel  s.  S.  7  und  74.
Nr.  7.  Wechsel  mit  Zinsversprechen  zu  Art.  7,  Seite  30.
Stettin,  den  3.  August  1885.
Für  Nb.  607.50  .
Drei  Monat  dato  zahle  ich  gegen  diesen  meinen  Sola=Wechsel
an  die  Order  des  Herrn  V.  Kaudala  die  Summe  von:
Mark  Sechshundert  nebst  den  Zinsen  à  5
%  pr.  3  Mt.
den  Wert  habe  ich  bar  erhalten  und  leiste  ich  zur  Verfallzeit  richtige
Zahlung  nach  Wechselrecht.
Victor  Wagner.
Sola  auf  mich  selbst,
zahlbar  in  Stettin.  Uferstraße  6.
Solawechsel  s.  Art.  96  Seite  145  und  146.
            
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