14 von Beuste Erklär. des Post=Regals. | |
daß derselben Verpflichtung, Verhaltung |
Bestallung wie auch üble Aufführung, und
was dieserhalb Rechtens, abgehandelt wird.
Hierauf folgen die auf untreue Diener und
Verwalter gesetzte Straffen, nebst den noth= | |
wendigen Eigenschafften eines guten und
tüchtigen Postmeisters. Man erfordert von
ihm eine schuldige Treue, damit die ihm
übergebene Briefe behörig besorgt, wie auch
die ihm anvertraute Sachen wohl in Acht
genommen werden. Anbenebenst wird die
Frage erörtert, wer vor die auf die Post gegebenen -
Sachen stehen müsse, und welchergestalt -
es mit der Schadens=Ersetzung be= |
schaffen sey? ingleichen was für Klagen in
solchen Fällen wieder die Postmeister und
Land=Kutscher anzustellen? der Postmeister r |
Treue äusert sich hiernechst in der Aufrichtig= -
und Redlichkeit, wenn sie nemlich mit den
ihnen anvertrauten Briefen redlich umgehen, -
und selbige nicht erbrechen, ingleichen,
wenn selbige die Postgelder richtig verrechnen, -
sich des Lasters der Verrätherey nicht
theilhafftig machen, eine Gleichheit in Brief=Porto -
beobachten, und Niemand, dem es
nicht gebuͤhret, frey davon lassen. Ferner
wird eines Postmeisters Verhalten bey Pest=Zeiten -
und andern ansteckenden Kranckheiten -
in Licht versetzet, wie auch untersuchet,
ob man einen Brief, auf welchen man nicht
recht tituliret worden, ohne Post-Geld wieder -
zuruͤck geben, und ob man, wenn ein Brief
Vorlage:
Max-Planck-Institut für
Trier
Daau
Stadtbibliothek Weberbach
europäische Rechtsgeschichte