Object : Allerneueste Nachrichten von Juristischen Büchern, Academischen Abhandlungen, Deductionen und Verordnungen grosser Herren (Bd. 7 = Th. 49-56 (1749))

14  von  Beuste  Erklär.  des  Post=Regals.  |  |
daß  derselben  Verpflichtung,  Verhaltung  |
Bestallung  wie  auch  üble  Aufführung,  und
was  dieserhalb  Rechtens,  abgehandelt  wird.
Hierauf  folgen  die  auf  untreue  Diener  und
Verwalter  gesetzte  Straffen,  nebst  den  noth=  |  |
wendigen  Eigenschafften  eines  guten  und
tüchtigen  Postmeisters.  Man  erfordert  von
ihm  eine  schuldige  Treue,  damit  die  ihm
übergebene  Briefe  behörig  besorgt,  wie  auch
die  ihm  anvertraute  Sachen  wohl  in  Acht
genommen  werden.  Anbenebenst  wird  die
Frage  erörtert,  wer  vor  die  auf  die  Post  gegebenen -
  Sachen  stehen  müsse,  und  welchergestalt -
  es  mit  der  Schadens=Ersetzung  be=  |
schaffen  sey?  ingleichen  was  für  Klagen  in
solchen  Fällen  wieder  die  Postmeister  und
Land=Kutscher  anzustellen?  der  Postmeister  r  |
Treue  äusert  sich  hiernechst  in  der  Aufrichtig= -
  und  Redlichkeit,  wenn  sie  nemlich  mit  den
ihnen  anvertrauten  Briefen  redlich  umgehen, -
  und  selbige  nicht  erbrechen,  ingleichen,
wenn  selbige  die  Postgelder  richtig  verrechnen, -
  sich  des  Lasters  der  Verrätherey  nicht
theilhafftig  machen,  eine  Gleichheit  in  Brief=Porto -
  beobachten,  und  Niemand,  dem  es
nicht  gebuͤhret,  frey  davon  lassen.  Ferner
wird  eines  Postmeisters  Verhalten  bey  Pest=Zeiten -
  und  andern  ansteckenden  Kranckheiten -
  in  Licht  versetzet,  wie  auch  untersuchet,
ob  man  einen  Brief,  auf  welchen  man  nicht
recht  tituliret  worden,  ohne  Post-Geld  wieder -
  zuruͤck  geben,  und  ob  man,  wenn  ein  Brief
Vorlage:
Max-Planck-Institut  für
Trier
Daau
Stadtbibliothek  Weberbach
europäische  Rechtsgeschichte
            
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