Volltext : Lehrbuch der juristischen Encyclopädie (100)

310  1.  Lehre  v.  Mein  u.  Dein.  D.  Vorträge.
GTR.  Günther,  und  die  deutschen  von
Hufeland  und  Herrn  Prof.  Schwepp=  |  |
zu  bemerken.  Unter  den  kürzern  das  von
Herrn  OJR.  Heise,  und  die  von  Herrn
O  AR.  Konopak,  Prof.  Mackeldey,  Pro.  |  |
Kaufmann  in  Wien,  Prof.  Unterholzner =
  in  Breslau,  und  die  lateinischen  von
den  Herren  Prof.  Brinkmann,  Ass.  von
Lindelof  und  Prof.  Warnkönig  in  Lüttich. =

)  Dieß  ist  die  Ordnung,  welche  in  dem  Lehrbuche ¬
  des  heutigen  Römischen  Rechts,
dem  vierten  Bande  des  ganzen  civilistischen
Cursus,  nun  seit  der  zweyten  Ausgabe
durch  alle  folgende  beobachtet  ist.
2)  So  war  die  Ordnung  in  der  ersten  Ausgabe ¬
  (1789).
In  Pütter's  Encyclopädie,  erste  Ausgabe, ¬
  hieß  es,  man  könnte  von  Seiten  der
Regierung  diese  Arbeit  einem  Manne  übertragen ¬
  und  Andern  verbieten,  ohne  Anfrage
und  Erlaubniß  diese  an  sich  so  sehr  wichtige ¬
  Unternehmung  zu  wagen.  G.  A.  1807.
St.  192.  Was  von  Böhmer  nach  seinem
Tode  erschien,  sind  Systematis  juris  civilis ¬
  fragmenta.  .  édidit  Ge.  Jac.  Fried.
MEISTER  1799,  nur  70  S.  Octav,  deren
erste  Zeilen  denn  freylich  so  lauten:  Jurisprudentia, -
  eruditionis  pars,  est  scientia ¬
  practica  jurium  et  obligationum,
per  leges  constitutorum.
*)  Ich  habe  einzele  gedruckte  Bogen  von  einer ¬

            
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