Full text : Lehrbuch der juristischen Encyclopädie (100)

308  |  l.  Lehre  v.  Mein  u.  Dein.  D.  Vorträge.
delte,  IntestatErbfolge  erörtert,  und  ohne
den,  der  das  Register  enthält.
§.  248.
Neuere  Vorträge.  1.  Die  Lehren  selbst.
Die  neueren  Vorträge  über  das  heutige
Römische  Recht  sind  theils  den  Sätzen
selbst",  nach  einer  überlegten  Ordnung,
theils  der  Erklärung  von  Beweisstellen,
gewidmet.  Die  Ordnung  ist  immer  so,
daß  man  die  Römische,  als  Grundlage,
noch  erkennen  kann.  Entweder  wird  dabey
nur  ein  allgemeiner  Theil,  wie  er  bey  den
Neuern  ja  überhaupt  so  beliebt  ist  (§.  172.),
vorausgeschickt,  die  reine  Lehre  von  Personen, ¬
  als  heut  zu  Tage  wesentlich  verändert, ¬
  weggelassen,  und  dann  noch  eine
kurze  Zugabe  vom  gerichtlichen  Verfahren
angehängt*),  oder  man  trennt  auch  den
Einfluß  der  Familien  Verhältnisse  auf  das
Vermögen,  und  die  Erbfolge,  von  Dem,
was  bey  den  Römern  der  zweyte  Haupttheil =
  ist,  um  Beyde  sogar  noch  hinter  die
Foderungen  zu  stellen  2),  wo  denn  auch  die
Lehre  von  den  Familien  Verhältnissen  selbst,
mit  zu  der  von  dem  Einflusse  genommen
wird,  und  etwa  in  integrum  restitutio
noch  den  Schluß  macht.  Lehrbücher  dieser
Art
            
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