Objekt : Reichs-Fama (Th. 15 (1734))

s.  2.  Nleun  und  zwantzigstes  Capitel.  563
§.  2.
Antwort  des  Magistrats  zu  Regenspurg -
  an  den  Herrn  Chur=Cöllnischen  Gesandten -
  unterm  4.  Sept.  1730.  in  Materia -
  dicta  exhibiret.
Es  fürtrefflichen  Chur=Cöllnischen  Herr
D
Gesandtens  Excellenz  ware  auf  Dero
gnadiges  Verlangen  in  geziemenden  Respect
hiemit  nicht  zu  verhalten  /  was  massen  die  N.N.
Meßnerin  zwar  auf  die  Haubt-Wache  allhier/
doch  ohnwissend  daß  sie  eines  bey  deroselben  in
Diensten  wuͤrcklich  stehenden  Laqueyens  Eheweib -
  sey  /  in  der  Zile  auf  vorhergegangene  Requisition -
  gebracht  /  weder  aber  dem  Amtierenden -
  Stadt=Cammerer  /  noch  weniger  dem
gantzen  Rath  was  davon  angezeigt  /  am  allerwenigsten -
  eine  Verhoͤr  oder  anderweite  Cognition -
  mit  ihr  judicialiter  vorgenommen  /  mithin -
  nicht  der  geringsten  Jurisdiction  über  selbige -
  ex  parte  Magistratus  incompetenter
sich  angemasset  /  sondern  sie  vielmehr  gleich  /  da
der  auf  der  Wache  gewesene  Lieutenant  glaubwürdig -
  erfahren  /  wer  sie  seye  /  ohne  Anstand
wieder  entlassen  worden  /  gestalten  ermeidter
Cammerer  und  Rath  so  gegenwärtig  als  kunfftighin -
  im  mindesten  nicht  intentioniret  seye/
einige  Jurisdiction  über  Comitial  -Personen
und  deren  Familien  /  neque  in  civilibus,  neque -
  in  criminalibus  sich  heraus  zu  nehmen.
Anlangend  im  Gegentheil  diejenige/  welche  von
der
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Max-Planck-Institut  für
            
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