Full text : Lehrbuch der juristischen Encyclopädie (100)

I.  Lehre  von  Personen.  1.  Ehe.  255
manchen  protestantischen,  kommt  gar  oft
s.  g.  Dispensation  vor.  Als  Grenze  von  |  |
Dieser  hat  man  sonst  das  Mosaische  Recht
angesehen,  wie  es  im  3.  B.  Mosis  (Leviticus) -
  18  und  20.  enthalten  ist  und  jetzt
gelinder  ausgelegt  wird,  als  sonst.
§.  184
Andere  Hiedernisse  unter  bestimmten  Personen.
Sonst  liegt  noch  ein  Hinderniß  der  Ehe
unter  bestimmten  Personen  in  der  Verschiedenheit ¬
  der  kirchlichen  Parthey,  in  so  fern
der  eine  Theil  kein  Christ  ist,  oder  in  gewissen ¬
  Vergehen  des  einen  Theils  gegen
den  andern,  wohin  aber  die  bloße  Trennung
einer  Ehe,  welche  unter  ihnen  Statt  gefunden ¬
  hat,  nicht  gehört  .
§.  185.
Wirklichkeit  der  Ehe.
Die  Ehe  wird  wirklich  durch  die  Einwilligung ¬
  beyder  Theile,  zu  welcher  aber
auch  oft  die  Einwilligung  dritter  Personen,
in  so  fern  Diese  nicht  ergänzt  wird,  gehört,
und  durch  eine  Feyerlichkeit,  welche  bey  den
Christen  eine  kirchliche  ist,  und  vor  welcher
ein  Aufgebot  (die  Proclamation)  vorher  geht.
Zuwei=
            
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