fullscreen : Quartiere di S. M.a Novella (3)

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Tit.  V.
Von  Herstellung  der  Passivmasse.
A.  Ladung  der  Gläubiger,  Erlassung  der  Edictalien.
B.  Benennung  eines  Contradictors.
§.  1502.
I.  Vorladung  der  Gläubiger.
1.  Wann  solche  zu  verfügen  sey?
Die  Herstellung  der  Passivmasse  oder  des  Schuldenstandes ¬
  haͤlt  gleichen  Schritt  mit  der  Herstellung  der
Activmasse  oder  des  Vermoͤgenstandes.  Sobald  der
Concurs  erkannt  und  die  vierzehntaͤgige  Zeitfrist,  ohne
daß  sich  der  Schuldner  die  Appellation  dagegen  (§.  1418.)
zu  ergreifen  erklaͤrt  hat,  voruͤber  ist,  oder  der  Schuldner ¬
  ausdrücklich  auf  die  Appellation  verzichtet  hat,  oder
das  Concurserkenntniß  von  dem  oberen  Richter  rechtskraftig ¬
  bestatiget  ist  805),  hat  der  Concursrichter  die
Gläubiger  zur  Liquidirung  ihrer  Forderungen  aufzufordern. =

*
§.  1503.
k
—--805) -
  Das  nähmliche  Fatale  von
Tagen  hat  auch  gegen
1.%
das  Bestätigungserkenntniß  der  oberen  Instanz  Statt,  und
..
wenn  der  Schuldner  dem  K.  Hofgerichte  nicht  binnen  14
Tagen  anzeigt,  daß  er  gegen  das  bestätigende  Erkenntniß
desselben  an  die  K.  oberste  Justizstelle  appelliren  wolle,  so
erhält  der  Unterrichter  den  Auftrag  mit  Erlassung  der  Edictalien ¬
  fortzufahren.  Denn  der  Grund  des  Gesetzes,  den
Con=
            
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