Bezeichnungs Art.
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gangbaren Römischen Zahlzeichen, nicht minder ¬
das noch bey Gothofredus so gewöhnliche =
(inkra, weiter unten) und s (supra,
weiter vorn) zu erwähnen. Späterhin kam
die Sitte auf, die Stelle zuerst zu nennen,
wie es zwar schon die Ueberschriften der
Stellen in den Pandecten thun, was aber
an sich ganz willkührlich ist, wie ich denn
auch eine Zeitlang, z. B. in dem classischen
Pandecten Rechte, die Zahl des Buchs
und Titels vor die der Stelle gesetzt habe,
und dann setzte man zu den AnfangsWorten =
der Stelle und des Paragraphen auch
die Zahl derselben, also z. B.
1. metum 9. §. cum autem 8. D. quod
metus causa.
Erst im achtzehnten Jahrhundert ließ man
in Deutschland die AnfangsWorte der Regel ¬
nach ganz weg, und sagte
l.9. §. 8. D. quod melus causa.
Dieß ist nun die Art, welcher zu Ehren so
Viel gespottet worden ist, seitdem vor bald
dreyßig Jahren vorgeschlagen wurde, durchaus =
Zahlen zu brauchen, wozu nachher noch
kam, es so zu machen, wie oben §. 1.
Anm. 1., so daß man unmaßgeblich lauter
Arabische nimmt und die des Buchs von
der des Titels durch ein Comma trennt,
und daß man statt des gemeinschaftlichen
1. bey den Pandecten setzt fr., bey dem
Codex aber const. In der neusten Ausgabe ¬
von Höpfner's Commentar §. 10.
Anm. 3. sollte es aber nicht mehr heißen, die
natürliche Art befolgten bis jetzt noch wenige ¬
Rechtslehrer, denn 1818 ist Dieß in der
That
Civ. Curs. B. I. Encycl.