Bezeichnungs Art.
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daß man die Stelle und den Paragraph
nach Zahlen, den Titel aber nach dem In
halte anführt, theils so, daß man zwar
nicht bey Jenen, wie eine Zeitlang auch ge
schehen ist, aber doch bey den Titeln Bey
des zugleich thut, theils denn auch, daß
man bey Büchern blos für Leute vom Fache
die Angabe auch des Inhalts, in Büchern
für Gelehrte überhaupt blos die der Zah
len vorschlägt. Nach dem natürlichen
Gange der Dinge ist wohl mit Gewißheit
voraus zu sehen, daß man gegen die Mitte
dieses Jahrhunderts allgemein die Zahlen
brauchen wird, obgleich nicht nur die Be
quemlichkeit, eine ältere Anführung blos
abzuschreiben, statt sie umzuändern, sondern
auch die Anhänglichkeit einiger unserer er
sten Rechtsgelehrten an Das, was sie hierin
in ihrer Jugend gesehen haben, die einzig
folgerechte Aenderung noch aufhält3).
) Diese Paragraphen waren sonst in den
Handschriften mit abwechselnder Farbe aus
gezeichnet, damit man um so weniger einen
übersehe.
Auf die Angabe der Anfangsworte bezieht
sich das Verzeichniß Derselben nach der Ord
nung der Buchstaben, welches in so vielen
Ausgaben steht, und jetzt so wenig gebraucht
wird; auf die der Ueberschriften das Ver
zeichniß Derselben, welches in der hiesigen
Aus=