Volltext : Lehrbuch der juristischen Encyclopädie (100)

222  |  1.  Lehre  v.  Mein  u.  Dein.  B  Quellen.
Absicht  war,  über  den  Codex.  Von  Com|  |
mentaren  sind  der  von  Cujas  über  die  drey
letzten  Bücher,  und  der  über  den  Theodosianus -
  codex  die  besten.
§.  156.
Art,  die  Stellen  der  Sammlung  zu  bezeichnen.
Bey  diesen  drey  Stücken  der  Sammlung =
  Justinian's  ist  nun  noch  im  Allgemeinen ¬
  die  Art,  wie  man  sie  anführt,  zu  bemerken. ¬
  Es  gibt  nähmlich  bey  allen  Büchern ¬
  in  der  Welt  zwey  Arten,  eine  einzele
Stelle  anzuführen,  erstens  nach  der  Zahl
Derselben,  der  Angabe,  wo  sie  steht,  und
zweytens  nach  dem  Inhalte,  der  Angabe,
was  da  steht.  Zum  Behufe  des  Erstern
sind  schon  lange  nicht  nur  die  Titel,  und
bey  den  Pandecten  die  Stellen,  beym  Coder =
  die  constitutiones,  mit  Zahlen  versehen, ¬
  sondern  auch  die  neuen  Absätze  (Paragraphen), ¬
  in  welche  zur  Bequemlichkeit
die  längern  Stellen  so  getheilt  worden  sind,
daß  vor  dem  §.  1.  noch  das  principium
(§.  148.)  vorher  geht  1).  Beyde  Arten  ha  ben =
  ihren  Vortheil  und  ihren  Nachtheil,
und  beyde  sind  bey  dieser  ganzen  Sammlung ¬
  schon  häufig  befolgt  worden?).  Beyde
hat  man  auch  schon  verbunden,  theils  so,
daß
            
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