Vorwort.
Dass die erste vor neunzehn Jahren erschienene ¬
Auflage dieses Werkchens die nicht ganz
ungünstige ihr widerfahrene Aufnahme zumeist
dem Mangel einer bessern Arbeit über denselben
Gegenstand verdankte, fühle ich vielleicht am
lebhaftesten. Da seitdem immer noch sonst Niemand ¬
mit einer selbständigen und ausführlichen
Behandlung dieses für den Juristen und Raufmann
so wichtigen Stoffs hervorgetreten und dadurch
eine neue Ausgabe der meinigen möglich worden
ist, so habe ich gethan, was in meinen Kräften
stand, um ihr diejenige Vollendung zu geben, wodurch ¬
sie geeignet werden möchte, jenem Mängel
wirklich abzuhelfen. Redlich habe ich mich wenigstens ¬
bemüht, dass zur Wahrheit werde, was
der Titel verspricht, Vermehrung nicht bloss der
Bogenzahl nach und durchgängige verbessernde
Umarbeitung. Eben der Umstand aber, dass ich
noch immer fast allein dieses Feld anbaue, dürfte
mir vielleicht einigen Anspruch auf etwas nachsichtigere ¬
Beurtheilung geben.