Volltext : Lehrbuch der juristischen Encyclopädie (100)

204  |  I.  Lehre  v.  Mein  u.  Dein.  B.  Quellen.
Institutionen  (Paraphrasis),  die  wahrscheinlich ¬
  aus  einem  mündlichen  Vortrage
darüber  entstanden  ist,  haben  wir  von  einem ¬
  der  Verfasser  selbst,  dem  magister
und  antecessor  Theophilus  in  Constantinopel, ¬
  von  Reitz  1751  am  Besten  herausgegeben =
  und  mit  einer  neuen  lateinischen
Uebersetzung  begleitet.  Sie  muß  aber  nicht
sowohl  bey  den  einzelen  Stellen,  worüber
man  etwa  wissen  will,  was  sie  sagt,  verglichen -
  werden,  denn  Vieles  steht  bey  den
vorläufigen  Uebersichten,  den  Wiederholungen, =
  und  den  eingeschalteten  Lehren.  Eine
neue  Ausgabe  mit  einer  guten  deutschen
Uebersetzung  ist  sehr  zu  wünschen  3).  Von
den  unzähligen  Commentaren  der  Neuern
über  den  Text  ist  eigentlich  keiner  nur  dazu
bestimmt,  ihn  verständlich  zu  machen.
Civ.  Mag.  B.  III.  S.  282.  v.  Savigny
Authenticae  in  den  Institutionen,  und
S.449.  F.  A.  BIENER  Historia  authenticarum -
  codici  et  institutionibus  insertarum, ¬
  besonders  die  zweyte  Abhandlung.
)  Civ.  Mag.  B.III.  S.  238  u.  449.  Als
grobe  Druckfehler  bemerke  ich  2,  1.  §.  32.
conseruit  statt  consevit;  2,  17.  §.5.  ex
certis  ohne  rebus  und  ohne  partibus;  2,
20.  §.  23.,  wo  non  vor  transmittebat  fehlt
(in  den  hiesigen  Nachdrücken  berichtigt);  2,
22.  §.  2.  excreverint  statt  decreverint,
3,  20.  §.  5.  Item  statt  Idem.  Die  Rechtschreibung ¬

            
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