Volltext : Lehrbuch der juristischen Encyclopädie (100)

3.  Bis  a.  uns.  Zeit.  Franz.  R  Dritt.  Z.  R.  199
dessprache  wünschten  gar  Viele,  nur  freylich ¬
  der  Eine  das,  nach  Art  des  Code  verfertigte, ¬
  Oestreichische  GesetzBuch,  der  |  |
Andere  ein  neues  allgemeines  *);  der  Dritte
nur  eines  für  sein  Land.  Selbst  für  die
Gelehrsamkeit  würde  diese  Veränderung  vortheilhaft ¬
  seyn,  glaubten  Einige,  während
man  auch  wohl  Denen,  welche  sich  dieser
Willkühr  widersetzten,  und  auf  ernste  wissenschaftliche ¬
  und  geschichtliche  Bildung  drangen, =
  Schuld  gab,  sie  sorgten,  es  sey  in
guter  oder  in  böser  Absicht,  mehr  für  ihre
Kenntnisse,  als  für  das  Beste  des  Volks.
*)  Gerade  so  wie  man  eine  allgemeine  deutsche ¬
  Pharmacopde  vorschlug.  G.  A.  1816.
S.  756.
R4

B.
            
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