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ob die Theilung des Bodens dem Bergbaue nachtheilig ¬
werden könne?
103
*
ob die gutsherrlichen Verhältnisse durch jene all104 ¬
mählig aufgelöst werden würden?
*
ob das historische Jnteresse, das einzelne Landgüter =
gewähren, dadurch verloren gehen könne? 107
III.
Von den Folgen, die bei Einführung
der Untheilbarkeit in Gegenden, in
welchen die Theilbarkeit schon seit
längerer Zeit besteht, eintreten müssen. ¬
Allgemeine Betrachtungen.
108
Folgen in staatswirthschaftlicher und finanzieller Beziehung. =
110
125
Folgen in rechtlicher Beziehung.
Folgen in politischer Beziehung.
. . 152