fullscreen : ¬Die sociale Lage der Fabrikarbeiter in Mannheim und dessen nächster Umgebung

Die  Arbeitszeiten  und  die  Arbeitsformen.
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1.  Die  regelmäßige  tägliche  Arbeitszeit  der  Erwachsenen  (über  16  J.)
soweit  erforderlich  die  Arbeitsgetrennt ¬
  für  Männer  und  Frauen,  wobei
zu  halten  ist.
zeit  im  Sommer  und  Winter  anseinande
2.  Die  Ueberschreitung  der  regelmäßigen  Arbeitszeit  in  den  letzten
zwei  Jahren  nach  Länge  der  Periode  der  Ueberarbeit,  und  ihren  täglichen
Betrag  an  Stunden,  wobei  die  Zahl  der  zu  derselben  zugezogenen
Personen  absolut,  sowie  im  Verhältniß  zur  Gesammtzahl  der  Arbeiter
und  ihre  Beschäftigungsart,  so  genau  es  sich  ermitteln  läßt,  anzugeben  ist.
3.  Ob  ununterbrochener  Tag=  und  Nachtbetrieb  stattfindet,  wie  viel
Arbeiter  absolut  und  relativ  an  demselben  Theil  zu  nehmen  haben,  und
wie  die  Arbeitseintheilung  in  diesem  continuirlichen  Betriebe  ist.
4.  Ob  sich  der  ununterbrochene  Tag=  und  Nachtbetrieb  auch  über
den  Sonntag  erstreckt,  welcher  Theil  desselben  an  diesem  Tage  im  Gange
erhalten  wird,  und  welche  Einrichtungen  für  die  Ablösung  dieser  Arbeiter ¬
  getroffen  sind.
Zur  absoluten  Vollständigkeit  aller  die  Arbeitszeit  umfassenden
Verhältnisse  würde  noch  eine  Darstellung  derjenigen  Sonntagsarbeiten
gehören,  welche  nicht  durch  den  Fortgang  des  ganzen  oder  eines  Theiles  des
Betriebes  an  diesem  Tage  veranlaßt  sind,  von  welchen  vorstehend  unter
Ziff.  4  die  Rede  war,  sondern  welche  sich  entweder  auf  regelmäßig  wiederkehrende ¬
  oder  nur  vorübergehend  vorkommende  Arbeiten  zur  Verhütung
des  Verderbens  von  Rohprodukten  oder  Arbeitserzeugnissen  und  auf
Reinigungs=  und  Reparaturarbeiten  zur  Ermöglichung  der  ungestörten
Aufnahme  des  Wochenbetriebes  beziehen.  Es  handelt  sich  aber  in  den
genannten  Fällen,  in  denjenigen  Industriezweigen,  in  welchen  solche  Arbeiten ¬
  überhaupt  nöthig  werden,  um  Arbeiter,  welche  im  Gegensatze  zu
den  Arbeitern  der  continuirlichen  Betriebe,  die  dem  Sonntag  vorangehende
und  die  ihm  nachfolgende  Nacht  frei  hatten,  welche  daher  auch  bei  mehrstündiger ¬
  Beschäftigung  am  Sonntag  Vormittag  sowohl  genügend  freie
Zeit  überhaupt,  als  auch  genügend  Sonntagsruhe  haben.  Bei  den  Reparatur- ¬
  und  Reinigungsarbeiten  kommen  außerdem  nur  die  Maschinenbetriebe ¬
  und  in  denselben  in  der  Regel  nur  1—2%  der  Arbeiterschaft
überhaupt  für  diese  Sonntagsarbeiten  in  Betracht.  Nur  selten  nehmen
diese  Arbeiten  mehr  als  3  Stunden  in  Anspruch.  Wo  dies  der  Fall  ist,
soll  nach  der  in  Aussicht  stehenden  Novelle  zur  Gewerbeordnung,  den
Arbeitern  jede  dritte  Woche  36  Stunden  frei  gegeben,  d.  h.  sie  sollen
jede  dritte  Woche  von  dieser  Sonntagsarbeit  befreit  werden.  Dies  ist
nur  für  kleinere  Betriebe  ausnahmsweise  mit  einiger  Schwierigkeit  verbunden, ¬
  da  sie  bei  vorübergehend  zeitraubenderen  Reparatur-  und  Reinigungs¬
            
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