fullscreen : Gründlicher Auszüge, aus juristisch und historischen Disputationibus, welche auf den Hohen Schulen sonderlich in Teutschland gehalten worden, ... Stück ([1 =] St. 1/6 (1737/38))

Discursus  feudalis  de  Feudi  alienatione.
D.i.
Eine  Unterredung  von  Veräuserung  eines  Lehns,  welche
unter  dem  Vorsit  Sr  Magnis.  H.  ErnstFriedrich  Schröters, -
  Erb=Herrns  auf  Wickerstädt,  beruhmten  Rechtsgelehrten -
  und  Antecessoris  Sächsischen  Raths,  der  Landes=Regirung -
  und  Schöppen=Stuhls  Alsessoris,  wie  auch  beyder -
  Rechten  Doctoris,  im  Monat  August  A.  669.  öffentlich
angesellet,  der  Autor  und  Respondent,  Johann  Flerhort -
  von  Bülow,  ein  Lüneburgischer  von  Adel.  Jena
4½  Bogen.
Je  Veräuserung  eines  Lehn=Guthes  ist  eine  Handlung,
wodurch  einer  das  dingliche  Rechtzwelches  er  an  einem  Lehn
hat,  auf  den  andern  uberbringet.  Undist  diese  entweder
die  volle  oder  nicht  volle  Veräuserung.  Von  der  ersteren, -
  wennemlichein  Lehns=  Mansein  Lehn  Guthoder  Recht  daran,
an  einen  Frenden,  oderauch  dem  Lehn=Herrnselbst,  oder  denjenigen, -
  soihm  fuccediret,  (orefuratiogenennet  wird  )verindet,  is
hierdie  Rede;  bieletere  bedeutet  das  Subfeudum  ()Wiederoder
Affter=2) -
  Wovonin  Reicheveiluskeineremplaverhanden  enf.  Gribnei  oiher.  4
senieren  lneri  a  aneineliesarnte,  preregaiva,  alloersonderlichde -
  Frage  mit  berührt:  Ob  die  After  dehne,  welche  vorher  unmitebahre -
  Reichs  Lehnegewelen,  deale  Prerogativ,  daßsesliberitorio  Domini
waren,  annoch  genössen,  so  besonders  wegen  Maunsfeld  ventliret  worden,
und  dieselbe  verneinet.
Juristes.  Auszüge  l.  Stück=Max-Planck-Institut -
  für
DF
europäische  Rechtsgeschic
            
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