Full text : Lehrbuch der juristischen Encyclopädie (100)

150  l.  Lehre  v.  Mein  u.  Dein.  A.  Geschichte.
5.  107.
2.  Sachen.
Servitutes  gab  es  weit  mehr  als  sonst,
besonders  war  der  ususfructus  häufiger,
und  selbst  da,  wo  er,  seinem  Begriffe
nach,  unmöglich  war,  trat  nun  etwas  Aehnliches -
  ein.  Obligationes  von  Sachen  und
hypothecae  gab  es  nun  viele,  Letztere  verstanden ¬
  sich  zuweilen  schon  von  selbst.
Beym  Einflusse  der  Ehe  auf  das  Eigen  |thum =
  kam  nun  die  Unveräußerlichkeit  des
fundus  dotalis  vor,  und  die  Folgen  der
mores.  Trotz  der  väterlichen  Gewalt  konnte
der  Sohn  über  das  castrense  peculium
ein  Testament  machen.  Die  Veräußerung
durch  einen  tutor  oder  curator  war  erschwert. ¬
  —  Bey  dem  Eintreten  in  die
Rechte  Dessen,  der  keine  mehr  haben  kann,
gab  es  nun  ein  von  der  in  die  universitas
des  Letztern  unabhängiges  in  Das,  was  seiner =
  fides  anheim  gegeben  war.  Bey  Dem
von  Todeswegen  war  das  aus  einem  Testamente ¬
  mit  dem  Vorrechte  der  Krieger,
mit  der  legitima  portio,  und  mit  den  zum
Besten  Derer,  die  Kinder  haben,  in  deren  |  |
Ermangelung  aber  zum  Besten  des  siscus,
Statt  findenden  caduca  vermehrt,  und  die
Legate  waren  durch  die  lex  Falcidia  eingeschränkt. ¬

            
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