Full text: Lehrbuch der juristischen Encyclopädie

150 l. Lehre v. Mein u. Dein. A. Geschichte. 
5. 107. 
2. Sachen. 
Servitutes gab es weit mehr als sonst, 
besonders war der ususfructus häufiger, 
und selbst da, wo er, seinem Begriffe 
nach, unmöglich war, trat nun etwas Aehn 
liches ein. Obligationes von Sachen und 
hypothecae gab es nun viele, Letztere ver 
standen sich zuweilen schon von selbst. 
Beym Einflusse der Ehe auf das Eigen | 
thum kam nun die Unveräußerlichkeit des 
fundus dotalis vor, und die Folgen der 
mores. Trotz der väterlichen Gewalt konnte 
der Sohn über das castrense peculium 
ein Testament machen. Die Veräußerung 
durch einen tutor oder curator war er 
schwert. — Bey dem Eintreten in die 
Rechte Dessen, der keine mehr haben kann, 
gab es nun ein von der in die universitas 
des Letztern unabhängiges in Das, was sei 
ner fides anheim gegeben war. Bey Dem 
von Todeswegen war das aus einem Te 
stamente mit dem Vorrechte der Krieger, 
mit der legitima portio, und mit den zum 
Besten Derer, die Kinder haben, in deren | | 
Ermangelung aber zum Besten des siscus, 
Statt findenden caduca vermehrt, und die 
Legate waren durch die lex Falcidia ein 
geschränkt.
	        
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