Volltext : Lehrbuch der juristischen Encyclopädie (100)

136  1.  Lehre  v.  Mein  u.  Dein.  A.  Geschichte.
§.  98.
Einfluß  auf  die  Quellen.
Die  neuen  Rechtssätze  im  PrivatRechte
entstanden  nur  zum  kleinsten  Theile  durch
förmliche  Anträge  an  das  Volk  (leges,  und
zwar  meistens  plebiscita),  wovon  die  lex
Plaetoria,  schwerlich  auch  die  lex  Cincia,
gewiß  die  lex  Voconia,  Aquilia,  Aebutia,
mehrere  über  sponsiones  und  die  zwey  ungenannten, ¬
  erst  im  achtzehnten  Jahrhundert,
Jede  wenigstens  in  einer  einzelen  Tafel,  aufgefundenen, ¬
  die  über  das  Verfahren  in
Gallia  Cisalpina  ')  und  die  in  Heraclea
aufgestellt  gewesene?),  hier  genannt  zu  werden ¬
  verdienen;  und  noch  weniger  durch  Senatusconsulta, ¬
  denn  von  Diesen  weiß  man
nur,  daß  sie  jetzt  gewiß  schon  eine  Rechtsquelle ¬
  waren,  sondern  auch  hier  durch  Gewohnheiten, ¬
  welche  theils  auf  den  jährlichen =
  Bekanntmachungen  der  für  die  Rechtspflege =
  in  Rom  und  den  Provinzen  bestellten ¬
  Obrigkeiten  (edicta  magistratuum,  besonders -
  praetorum  und  aedilium  und  proconsulum, ¬
  und  zwar  schon  jetzt  edictum
perpetuae  jurisdictionis  causa  propositum, ¬
  also  perpetuum  im  Römischen  Sinne)
beruhten,  besonders  in  so  fern  diese  unver=  |  |
ändert  beybehalten  wurden  (jus  honorarium), -

            
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