Full text: Lehrbuch der juristischen Encyclopädie

136 1. Lehre v. Mein u. Dein. A. Geschichte. 
§. 98. 
Einfluß auf die Quellen. 
Die neuen Rechtssätze im PrivatRechte 
entstanden nur zum kleinsten Theile durch 
förmliche Anträge an das Volk (leges, und 
zwar meistens plebiscita), wovon die lex 
Plaetoria, schwerlich auch die lex Cincia, 
gewiß die lex Voconia, Aquilia, Aebutia, 
mehrere über sponsiones und die zwey un 
genannten, erst im achtzehnten Jahrhundert, 
Jede wenigstens in einer einzelen Tafel, auf 
gefundenen, die über das Verfahren in 
Gallia Cisalpina ') und die in Heraclea 
aufgestellt gewesene?), hier genannt zu wer 
den verdienen; und noch weniger durch Se 
natusconsulta, denn von Diesen weiß man 
nur, daß sie jetzt gewiß schon eine Rechts 
quelle waren, sondern auch hier durch Ge 
wohnheiten, welche theils auf den jähr 
lichen Bekanntmachungen der für die Rechts 
pflege in Rom und den Provinzen bestell 
ten Obrigkeiten (edicta magistratuum, be 
sonders praetorum und aedilium und pro 
consulum, und zwar schon jetzt edictum 
perpetuae jurisdictionis causa proposi 
tum, also perpetuum im Römischen Sinne) 
beruhten, besonders in so fern diese unver= | | 
ändert beybehalten wurden (jus honora 
rium),
	        
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