Inhaltsverzeichnis : ¬Die staatlichen und provinziellen Bodenkreditinstitute in Deutschland (1)

Viertes  Kapitel.
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dortigen  Kreditinstitute,  welches  schon  Beträge  von  25  Rthlr.
annimmt  und  erhält  seine  Obligation.  So  ist  es  bei  dem  hannoverschen, ¬
  bei  dem  Stader  Kreditinstitute.  Außerdem  hat  das
Lüneburgische  und  Bremische  Institut  in  der  betreffenden  Provinz
verteilt  Agenten.  Dadurch  werden  diese  Institute  in  die  Lage
gesetzt,  ihren  Schuldnern  Geld  gewähren  zu  können,  statt  Papier,
womit  der  Anleiher  erst  wiederum  zu  seinem  Bankier  wandern
muß.
Ich  habe  mir  nun  bereits  nachzuweisen  erlaubt,  wie  der
bäuerliche  Grundbesitz  im  Hannoverschen  überwiegt,  wie  im  allgemeinen ¬
  leider  die  Landwirtschaft  dort  zurück  ist,  wie  abgeneigt
dort  der  Bauer  ist,  Geldmittel  zu  landwirtschaftlichen  Meliorationen ¬
  zu  verwenden,  —  wenn  ein  solch  bäuerlicher  Grundbesitzer
nun  einen  Hof  kauft,  oder  seine  nachgeborenen  Kinder  abfinden
will,  soll  er  sich  nun  da  erst  ein  Stück  Papier  geben  lassen  von  dem
Institute  und  soll  er  damit  erst  wieder  nach  dem  Bankier  gehen?
Gegen  solche  Wege  hat  der  bäuerliche  Grundbesitzer  ein  großes
Mißtrauen,  wenn  er  aber  nur  bar  Geld  bekommt,  so  läßt  er  es
sich  gern  gefallen,  wenn  ihm  auch  ein  Abzug  gemacht  wird,  bekommt ¬
  er  aber  Papier,  so  hat  er  von  vornherein  sofort  Mißtrauen, -
  denn  wenn  er  nun  erst  nach  dem  Bankier  gehen  soll,  der
oft  ganz  anderswo  wohnt,  wenn  er  erst  umher  reisen  soll,  so
heißt  das  geradezu,  wie  die  hannoverschen  Verhältnisse  liegen,
die  Zugänglichkeit  des  Landeskreditinstituts  ihm  unzugänglich
machen.  Also  trenne  ich  wesentlich  die  Frage  der  Kündbarkeit
von  der  Frage  der  Ausgabe  unkündbarer  Obligationen  unmittelbar ¬
  an  den  Schuldner.  Selbst  wenn  die  Frage  der  Kündbarkeit
anders  entschieden  werden  soll,  so  würde  ich  trotzdem  glauben,
daß  die  bei  der  Landeskreditanstalt  und  den  übrigen  Kreditinstituten ¬
  in  Hannover  bestehende  Einrichtung  aufrecht  erhalten  werden ¬
  müßte:  daß  die  Kreditinstitute  Vermittler  sind  zwischen  Anleiher ¬
  und  Darleiher.
Was  nun  die  Theorie  betrifft,  so  erkenne  ich  allerdings  an:
jeder  Einrichtung  muß  eine  gewisse  Theorie  zu  Grunde  gelegt
werden,  wenn  sie  überhaupt  auf  gesunden  Grundlagen  ruhen  soll.
            
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