Volltext : Lehrbuch der juristischen Encyclopädie (100)

126  |  1.  Lehre  v.  Mein  u.  Dein.  A.  Geschichte.
II.  bis  auf  Cicero,  bis  nach  650;
III.  bis  auf  Alexander  Sever,  bis  gegen ¬
  1000,  oder  250  nach  Christus;
IV.  bis  auf  Justinian,  gegen  550  nach
Christus.
Erster  Zeitraum
der  Geschichte  des  Römischen  Rechts.
Bis  auf  die  zwölf  Tafeln.
§.  91.
Die  Menschen.
Obgleich  die  Menschen  alle  Europäer
waren  und  die  Sprache  der  Latinen  sie
von  den  meisten  ihrer  Nachbaren  unterschied, =
  so  stammten  sie  doch  bey  Weitem
nicht  alle  von  Einem  ursprünglichen  Volke,
oder  auch  nicht  von  zweyen,  die  man  neuerlich ¬
  angenommen  hat,  ab.  Sehr  viele
von  ihnen  waren  immer  geborne  Ausländer,
und  da  der  Regel  nach  jeder  von  Diesen
durch  einen  Einzelen  in  die  Gemeinde  gekommen ¬
  war,  so  läßt  sich  schon  daraus  der
Unterschied  zwischen  patres  und  plebs  (Patriciern ¬
  und  Plebejern)  erklären.  In  ihrer
Gemüths=
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer