Contents : Staats-Archiv (Bd. 8 = H. 29/32 (1802))

II.  Fränkisches  Zucht-  u.  Arbeitshaus.  159
eine  Nebensache  versehen  können,  und  nicht  ein  eigenes
Personale  (die  Zucht=  und  Werkmeister  allein  ausgenommen) -
  dabey  aufgestellt  werden  muß,  bey  weitem  den
Vorzug;  endlich
1)  wäre  auch  der  Preis  der  Baumaterialien,  der  Lebensmittel -
  und  des  Holzes  in  Betrachtung  zu  ziehen;
vielleicht  noch  viele  andere  Gegenstände,  an  die  man
jetzt  nicht  denket,  und  die  bey  den  künftigen  Berathschlagungen -
  erst  in  Vorschlag  gebracht  werden.
Der  Uebergang  von  dem  Orte,  wo  ein  solches  Jnstitut -
  errichtet  werden  solle,  zu  den  Personen,  die  allenfalls
dazu  geeigenschaftet  wären,  ist  sehr  natürlich,  und  deswegen -
  entstehet
Drittens  die  fernere  Frage:  Wer,  was  für  Personen -
  sollen  in  dasselbe  aufgenommen  werden?
Jn  ein  Zuchthaus  gehören  |  |
A)  Verbrecher
B)  Vagabunden  und  herrenloses  Gesindel,  die  in  einem
Lande,  wo  sie  nicht  zu  Hause  sind,  oft  ohne  Zeugniß,
ohne  Paß,  ohne  Kundschaft  herumstreichen,  und,  indem -
  sie  das  Mitleiden  gutherziger  Leute  zu  erregen  suchen, -
  selbst  der  öffentlichen  Sicherheit,  dem  Heiligthum
eines  jeden  Staatsbürgers,  gefährlich  werden.
C)  Muthwillige  einheimische  Bettler,  die  sich  weder  zu
Hause  mit  einer  ehrbaren  Handarbeit  ernähren,  noch,  in
Ermangelung  einer  solchen  Gelegenheit,  in  das  allgemeine -
  Arbeitshaus,  wo  sie  Brod  und  Beschäftigung
finden,  freywillig  sich  begeben  wollen.
In  das  Arbeitshaus  können,  je  nachdem  es  eingerichtet -
  wird,  auch  Leute,  die  wegen  kränklicher  Umständen -
  zu  gar  keiner  Arbeit  mehr  fähig  sind  —  Leute,  die
man  unter  dem  Worte  perpetuirliche  Arme  verstehen  könnte,
aufgenommen  werden.
Staats=Archiv.  Heft  30.
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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