2. Bis auf Maximilian 15 119
entstanden, und der Versuch, ganz Deutsch
land mehr zu vereinigen, gelang schlecht.
Für das Privat Recht sind, außer der Fort= | |
bildung Dessen, was schon in dem vorigen
Zeitraume anfing, die wichtigsten neuen
Erscheinungen: die Städte und die gelehrte
Bearbeitung besonders des Römischen Rechts.
§. 83.
Städte.
Die Städte im Mittelalter waren nicht,
wie so viele Städte der alten Welt, nur
befestigte Dörfer, sondern sie zeichneten sich
durch städtische Gewerbe aus. Die im in
nern Deutschland wurden nicht, wie man
einem Chronikenschreiber nachgesagt hat,
dessen Erzählung dem Hange, Alles mit ei
nem Mahle machen zu lassen, was in der
Natur das Werk vieler allmählig wirken
den Umstände ist, entsprach, durch Hein
rich den Vogler in dem Kriege mit den
Magiaren oder Ungarn erbaut; sondern
bey einem Meierhofe (villa), einer Burg
(castrum), einer bischöflichen Kirche, ei
ner Fuhrt bildete sich ein städtisches gemei
nes Wesen. Vorzüglich wirkte darauf das
Muster der welschen, besonders der lom
bardischen Städte, die noch Vieles von
der
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