Volltext : Lehrbuch der juristischen Encyclopädie (100)

118  1.  Lehre  v.  Mein  u.  Dein.  A.  Geschichte.
z.  B.  in  England  und  Frankreich  die  pairs,
peers  des  Reichs,  in  Deutschland  die  Fürsten) ¬
  das  Urtheil  fanden.
Zweyter  Zeitraum,
Von  der  Theilung  zu  Verdün  bis
auf  Marimilian  I.
§.  82.
Geschichte  von  Deutschland.
Deutschland  bekam  zu  Verdün  seinen  |  |
eigenen  König,  dessen  Nachfolger  stark  genug ¬
  waren,  noch  ein  anderes  Drittheil  des
Fränkischen  Reichs  sich  zu  unterwerfen,  und
besonders  gegen  Osten  hin  die  bis  an  die
Elbe  nachgerückten  Slaven  zu  Germanen =
  zu  machen  oder  vielmehr  machen  zu
lassen.  Die  Obrigkeiten  in  einzelen  Ländern ¬
  und  Gebieten  wurden  nähmlich  bald,
jede  für  das  ihrige,  viel  wichtiger,  als  der
König  oder  Kaiser  für  das  Ganze  blieb.
Mehrere  einzele  Verbindungen  (Bünde)
entstan=
            
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