Volltext : Lehrbuch der juristischen Encyclopädie (100)

1.  Bis  auf  die  Theilung  zu  Verdün.  107
800,  vergrößerte  sein  Reich  durch  Eroberungen, ¬
  und  unter  seinen  Enkeln  ward  es
843  zu  Verdün  auf  eine  Art  getheilt,  die
sich  einigermaßen  bis  auf  unsere  Zeiten  erhalten ¬
  hat,  ob  es  gleich  nicht  die  war:  in
mit  Römern  vermischte,  der  Sprache  nach
selbst  auch  zu  Römern  gewordene,  auf  der
einen  Seite  und  auf  der  andern  in  mit  andern ¬
  Germanen  verbundene,  großentheils
deutsch  gebliebene  Franken.
Aus  dieser  Endung  des  Nahmens,  welche
die  Aehnlichkeit  von  die  Deut=schen,  Welschen, =
  the  English,  und  den  Nahmen
Franciscus  für  sich  hat,  ergibt  sich  the
freuch,  francese,  françois,  späterhin
français  ausgesprochen,  wo  aber  für  die
ältere  Aussprache  unser  Franzosen  zeugt,
besser  als  aus  der  kürzern  Form:  franci,
Franken.  Der  Uebergang  von  k  in  z  oder
s  ist  ganz  gewöhnlich,  und  findet  sich  ja
auch  in  der  Entstehung  des  Worts  Romanza ¬
  aus  Romanica.
§.  72.
Christenthum.
Das  Wichtigste,  worin  doch  auch  die
nicht  mit  Römern  vermischten  Deutschen
mehr  den  Römern  ähnlich  wurden,  als  ihren ¬
  Vorfahren  ähnlich  blieben,  war  der
Gottesdienst.  Der  der  Germanen  war  so
wenig
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer