Volltext : Lehrbuch der juristischen Encyclopädie (100)

Inhalt  der  Paragraphen
mit  einigen  Verbesserungen.
Allgemeine  Lehren  von  dem  Rechte  überhaupt. ¬

§.  1.  Recht,  jus,  droit.
2.  Zwey  verschiedene  Bedeutungen  schon
dem  Aeußern  nach  I.  als  Lehre.
3.  II.  als  Verhältniß.
4.  Das  Innere  des  Begriffs.  Eigentliche
RechtsLehre  im  Gegensatze  der  Sitten  Lehre. =

Zwiefache  Abweichung  alles  Juristischen
von  der  VernunftIdee.
6.  Verschiedenheit  der  Rechtssätze  bey
verschiedenen  Völkern.
Rechte  der  Einzelen  in  einem  Volke.
Privat  Recht  und  öffentliches  Recht.
8.  Weitere  Eintheilung,  besonders  des
Privat  Rechts.
9.  Verschiedenheit  dieser  Theile  bey  den
alten  und  bey  den  neuen  Völkern.
-10.  Eintheilung  der  Lehre  von  den  Personen.
11.  Eintheilung  der  Lehre  von  den  Sachen.
12.  Eintheilung  der  Lehre  von  den  Foderungen. ¬

13.  Eintheilung  des  öffentlichen  Rechts.
-14.  StaatsRecht.
15.  Die  übrigen  Theile  des  öffentlichen
Rechts.
14
§.  16.
            
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