Volltext : Lehrbuch der juristischen Encyclopädie (100)

VIII
Vorrede.
men  hat,  daß  er  die  ganze  Encyclopädie
vor  dem  heutigen  Römischen  Rechte  vorausschickt, ¬
  und  daß  er  mündliche  Fragen ¬
  unter  den  sonst  so  ganz  einseitigen
Vortrag  mischt,  hat  übrigens,  so  wichtig ¬
  sie  an  sich  ist,  auf  das  Lehrbuch
selbst  keinen  Einfluß  gehabt.
Göttingen,  im  October  1819.
Inhalt
            
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