Object : Lehrbuch der juristischen Encyclopädie (100)

84  Allgem.  Lehren  v.  dem  Rechte  überh.
Der  erste  Vorschlag  zu  dieser  im  Ganzen
so  nützlichen,  obgleich  für  mich  Anfangs
mit  einiger  Aufopferung  verbunden  gewesenen =
  Aenderung  steht  G.  A.  1817.  S.  679.
Auch  vor  Justinian  und  unter  ihm  sollte
ein  Zuhörer  Etwas  früher  und  ein  änderer
Dasselbe  später  hören.
57.
Die  Encyclopädie  ist  hauptsächlich  für  den  ersten  Anfang ¬
  bestimmt.
Eine  solche  Encyclopädie  scheint  der  wesentlichste ¬
  Unterricht  für  den  ersten  Anfang,
weit  mehr  als  einer  von  Denen,  die  man
sonst,  ehe  sie  gelesen  wurde,  in  so  fern
mit  Recht  dazu  empfahl  (§.  53.),  als  sie
sich  Dem  näherten,  was  nun  hier  viel
vollständiger  und  zweckmäßiger  seyn  kann.
Es  ist  immer  ein  Fehler,  irgend  einen  von
den  andern  Theilen  des  ganzen  Unterrichts,
wozu  die  Encyclopädie  den  Anfang  macht,
zu  hören,  ohne  daß  darauf  gerechnet  werden =
  kann,  Was  hier  gelernt  werden  sollte,
sey  schon  bekannt.  Daß  fast  Alles,  was
hier  erwähnt  wird,  in  andern  Vorträgen
noch  ein  Mahl  und  zwar  ausführlicher  vorkommt, ¬
  ist  keine  Einwendung,  vielmehr
wenn
ist  es  als  ein  Vorzug  anzusehen
durch
Manches,  selbst  in  diesem  Vortrage  |
öftere
            
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