Volltext : Lehrbuch der juristischen Encyclopädie (100)

Rechtswissenschaftliche  Vorträge.  79
meier's  Encyclopädie  und  Geschichte  der
Rechte  (1785),  von  welcher  das  gegenwärtige =
  Lehrbuch  in  der  ersten  Ausgabe  1792
mehr  abwich,  als  in  den  folgenden.
*)  Civ.  Mag.  B.  II.  S.  378  u.  ff.
Civ.  Mag.  B.II.  S.  38  u.  45.
Andere  Lehrbücher  lieferten  Tafinger  (G.
A.  1789.  St.  182.)  u.  1800.,  Schmalz  (G.
A.  1790.  St.  139.)  u.  1804.,  Eisenhart
1795  u.  1804.,  Hufeland  (G.  A.  1799.
St.  51.)  u.  1803.,  Thibaut  1797,  Mühlenbruch =
  (G.  A.  1808.  St.  17.),  Gründler =
  1809,  Wenck  1810,  Meister  (G.  A.
1811.  St.  67.),  Unterholzner  (G.  A.  1812.
St.  30.),  Rudhart  (G.  A.  1813.  St.  78.).
Ohne  Rücksicht  auf  mündliche  Erläuterungen ¬
  sind  die  lettres  sur  la  profession
d'avocat  von  Camüs  geschrieben,  die  in
Deutschland  lange  Zeit  fast  gar  nicht  bekannt ¬
  wurden,  wovon  aber  die  erste  Hälfte
des  ersten  Bandes  in  der  That  eine  Art
von  juristischer  Encyclopädie  und  Methodologie =
  ist,  freylich  auf  Frankreich  berechnet.  Auf
Deutschland  Hrn.  D.  Mayer's  Anleit.  1808.
§.  55.
Eintheilung  des  gegenwärtigen  Lehrbuchs.
Nach  einer  Erfahrung,  die  schon  bald
dreyßig  Jahre  lang  und  zwar  fast  immer
jährlich  doppelt  angestellt  worden  ist,  und
die  wohl  um  so  mehr  beweist,  da  schon
lange  die  oben  erwähnten  Prüfungen  mit
dem
            
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