66 Allgem. Lehren v. dem Rechte überh.
1) In der ersten RechtsGeschichte waren S.
250. die Worte, welche zwey ausgezeichnete ¬
Männer in ihren Briefen an mich gebraucht ¬
hatten, aufgenommen: "Gerade das
CivilRecht sey die Wissenschaft, die in unsern =
Zeiten durch die Begierde nach blos
unmittelbar Practischem und GeldVerdienst
Erzeugendem am Meisten zu sinken und am
Meisten Köpfe zu verderben scheine" und
gerade die bessern Köpfe hätten, der Regel ¬
nach, den größten Ekel daran."
Hat man wohl je, auch im engsten Vertrauen, ¬
einem jungen Theologen gesagt,
wenn er nicht Professor, sondern Pastor
werden wolle, so brauche er keine Kirchengeschichte, ¬
wie man Beyspiele haben will,
daß es jungen Juristen in Ansehung der
Rechtsgeschichte gesagt worden sey? Sind
aber auch je junge Theologen, selbst bey
den besten Familien Verbindungen, ohne alle
Kirchengeschichte im Examen so vortrefflich
durchgekommen, als hier und da junge Juristen ¬
ohne Rechtsgeschichte?"
Zu diesen
Worten schon der dritten Ausgabe des gegenwärtigen =
Lehrbuchs kommt nun auch Civ.
Mag. IV. S. 11.
Kant zum ewigen Frieden S.75...
nach der Art echter Juristen (vom Handwerke =
...). Denn da Dieser ihr Geschäfft
nicht ist, über Gesetzgebung selbst füber das
Recht, wie es ist zu vernünfteln, sondern
die gegenwärtigen Gebote des Landrechts zu
vollziehen, so muß ihnen jede jetzt vorhandene ¬
gesetzliche sim positiven Rechte anerkannte) ¬
Verfassung, und, wenn diese höhern ¬
Orts abgeändert wird, die nun folgen=