Beurtheilung des Standes.
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An der Ausübung der Rechtskenntnisse, wenigstens ¬
an mancher Art Derselben, findet
fast nur der Hang zur Rechthaberey oder r
zur listigen Verdrehung der natürlichen Ansicht ¬
(zur Chicane) Befriedigung. Unserm
positiven Rechte, wie wir es nun haben,
wird denn noch ins Besondre die Weitläuftigkeit, ¬
die Ungewißheit und die Aufnahme
so vieler ausländischen RechtsSätze vorgeworfen. =
§. 46.
Antwort hierauf.
Allein strenge Wissenschaft ohne allen
Zusatz von Erfahrung ist im wirklichen Leben =
Nichts, und selbst bey dem Strengwissenschaftlichen =
müssen zum Lernen und Lehren ¬
andere, auf Thatsachen, die irrig seyn
können, beruhende, Kenntnisse nothwendig
damit verbunden werden. Die Natur,
wenn man denn den Menschen selbst davon
trennen will, ist für uns zu groß, wir
selbst sind uns viel eher ein angemessener
Gegenstand. So positiv, wie das Recht,
ist gar Vieles, nahmentlich auch die Sprache; ¬
und Alles, was mit Dieser zusammenhängt, =
ist auch von Zeit und Ort abhängig. =
Keine Veränderung um ihn hat je
den