Inhaltsverzeichnis : Lehrbuch der juristischen Encyclopädie (100)

Beurtheilung  des  Standes.
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An  der  Ausübung  der  Rechtskenntnisse,  wenigstens ¬
  an  mancher  Art  Derselben,  findet
fast  nur  der  Hang  zur  Rechthaberey  oder  r
zur  listigen  Verdrehung  der  natürlichen  Ansicht ¬
  (zur  Chicane)  Befriedigung.  Unserm
positiven  Rechte,  wie  wir  es  nun  haben,
wird  denn  noch  ins  Besondre  die  Weitläuftigkeit, ¬
  die  Ungewißheit  und  die  Aufnahme
so  vieler  ausländischen  RechtsSätze  vorgeworfen. =

§.  46.
Antwort  hierauf.
Allein  strenge  Wissenschaft  ohne  allen
Zusatz  von  Erfahrung  ist  im  wirklichen  Leben =
  Nichts,  und  selbst  bey  dem  Strengwissenschaftlichen =
  müssen  zum  Lernen  und  Lehren ¬
  andere,  auf  Thatsachen,  die  irrig  seyn
können,  beruhende,  Kenntnisse  nothwendig
damit  verbunden  werden.  Die  Natur,
wenn  man  denn  den  Menschen  selbst  davon
trennen  will,  ist  für  uns  zu  groß,  wir
selbst  sind  uns  viel  eher  ein  angemessener
Gegenstand.  So  positiv,  wie  das  Recht,
ist  gar  Vieles,  nahmentlich  auch  die  Sprache; ¬
  und  Alles,  was  mit  Dieser  zusammenhängt, =
  ist  auch  von  Zeit  und  Ort  abhängig. =
  Keine  Veränderung  um  ihn  hat  je
den
            
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