Full text: Lehrbuch der juristischen Encyclopädie

Beurtheilung des Standes. 
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An der Ausübung der Rechtskenntnisse, we 
nigstens an mancher Art Derselben, findet 
fast nur der Hang zur Rechthaberey oder r 
zur listigen Verdrehung der natürlichen An 
sicht (zur Chicane) Befriedigung. Unserm 
positiven Rechte, wie wir es nun haben, 
wird denn noch ins Besondre die Weitläuf 
tigkeit, die Ungewißheit und die Aufnahme 
so vieler ausländischen RechtsSätze vorge 
worfen. 
§. 46. 
Antwort hierauf. 
Allein strenge Wissenschaft ohne allen 
Zusatz von Erfahrung ist im wirklichen Le 
ben Nichts, und selbst bey dem Strengwis 
senschaftlichen müssen zum Lernen und Leh 
ren andere, auf Thatsachen, die irrig seyn 
können, beruhende, Kenntnisse nothwendig 
damit verbunden werden. Die Natur, 
wenn man denn den Menschen selbst davon 
trennen will, ist für uns zu groß, wir 
selbst sind uns viel eher ein angemessener 
Gegenstand. So positiv, wie das Recht, 
ist gar Vieles, nahmentlich auch die Spra 
che; und Alles, was mit Dieser zusammen 
hängt, ist auch von Zeit und Ort abhän 
gig. Keine Veränderung um ihn hat je 
den
	        
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