Beurtheilung des Standes.
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An der Ausübung der Rechtskenntnisse, we
nigstens an mancher Art Derselben, findet
fast nur der Hang zur Rechthaberey oder r
zur listigen Verdrehung der natürlichen An
sicht (zur Chicane) Befriedigung. Unserm
positiven Rechte, wie wir es nun haben,
wird denn noch ins Besondre die Weitläuf
tigkeit, die Ungewißheit und die Aufnahme
so vieler ausländischen RechtsSätze vorge
worfen.
§. 46.
Antwort hierauf.
Allein strenge Wissenschaft ohne allen
Zusatz von Erfahrung ist im wirklichen Le
ben Nichts, und selbst bey dem Strengwis
senschaftlichen müssen zum Lernen und Leh
ren andere, auf Thatsachen, die irrig seyn
können, beruhende, Kenntnisse nothwendig
damit verbunden werden. Die Natur,
wenn man denn den Menschen selbst davon
trennen will, ist für uns zu groß, wir
selbst sind uns viel eher ein angemessener
Gegenstand. So positiv, wie das Recht,
ist gar Vieles, nahmentlich auch die Spra
che; und Alles, was mit Dieser zusammen
hängt, ist auch von Zeit und Ort abhän
gig. Keine Veränderung um ihn hat je
den