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Pribns, Stadt.
Hat Gewohnheitsrechte.
Ratibor, Fürstenthum.
Siehe Oppeln.
Ratibor, Stadt.
Die Stadt erhielt 1286 das jus flamingicum.
1. Rechtsbelehrung von Schweidnitz über die Rathswahl ¬
von 1293.
2. Privilegium des Herzogs Primislaus von 1299.
vermöge dessen der Stadt das Magdeburgische
und alte Sachsenrecht ertheilt worden.
3. Privil. Ducis Lesconis Ratib. quo civitati
Ratib. concedit quasdam juris constitutiones
de 1318.
4. Herzog Johann zu Ratibor und Troppau bestätigte ¬
Urkunde für die Stadt Ratibor über verschiedene ¬
Rechte von 1483.
5. Ex observantia muß die Frau, um tertia maritalis ¬
zu erhalten, ihre illata einwerfen.
Raudten, Stadt.
1. Herzogs Conrad Privilegium des Weichbildes
Steinau und Raudten von 1440.
2. Herzog Albrecht und Carl Bestätigung der Privilegien ¬
der Städte Steinau und Raudten von
1505.
3. Herzogs Friedrich Privilegium für die Prälaten,
Ritterschaft, Mannschaft und die WeichbilderSteinau ¬
und Raudten nebst Bestätigung des Herzogs =
Joachim Friedrich von 1588.
4. Hat in Erbfällen besondere Gewohnheiten.