Vorrede.
Das schon lang gefühlte Beduͤrfniß eines den
Civil=Prozeß in seinen Abtheilungen zusammenstellenden ¬
Handbuchs, wurde bey der Zerstreuung
der Lehren und Gesetze über diesen Gegenstand
in so mannichfaltigen Schriften in keiner ZeitPeriode ¬
tiefer gefühlt, als gerade in der gegenwaͤrtigen, ¬
in welcher durch das Hinzukommen
vieler neuer Königlichen Gesetze und Verordnungen ¬
eine Uebersicht des Ganzen, vermittelst
Zusammenstellung und Vergleichung des Neuen