2. Abschnitt. Handlungsangestellte.
ihm neu erworbenen Kunden Provision zu fordern,
sondern auch für Geschäfte mit früheren Kunden,
die er im Auftrage seines Geschäftsherrn besucht,
wenn beim Engagement eines Stadtreisenden vereinbart -
ist, derselbe solle für sämtliche direkten
und indirekten Geschäfte, deren Eingang vorausgesetzt, -
½ % Provision erhalten.
G 57. Bd. V — Bl. 79/80 — -
24. Januar 1896.