Inhaltsverzeichnis : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

2.  Abschnitt.  Handlungsangestellte.
ihm  neu  erworbenen  Kunden  Provision  zu  fordern,
sondern  auch  für  Geschäfte  mit  früheren  Kunden,
die  er  im  Auftrage  seines  Geschäftsherrn  besucht,
wenn  beim  Engagement  eines  Stadtreisenden  vereinbart -
  ist,  derselbe  solle  für  sämtliche  direkten
und  indirekten  Geschäfte,  deren  Eingang  vorausgesetzt, -
  ½  %  Provision  erhalten.
G  57.  Bd.  V  —  Bl.  79/80  — -
  24.  Januar  1896.
            
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