Volltext : Beiträge zur Kenntniß des schlesischen Provinzial-Rechts für Geschäftsmänner ([Hauptbd.])

49
Herrnstadt,  Stadt.
1.  Herzogs  Heinrich  III.  zu  Glogau  Privilegium
vom  22.  Novbr.  1290,  daß  die  Stadt  Herrnstadt
nach  deutschem  Rechte,  wie  Sagan,  Sprottau
eingerichtet  werden  soll.
2.  In  Erbfällen  gelten  besondere  Gewohnheiten.
Heinrichau,  Stift.
Hat  Gewohnheitsrechte  in  Ansehung  der  Erbfolgen.
Hirschberg,  Stadt.
1.  Statuten  der  Stadt  Hirschberg  von  1570.
2.  Statuta  der  Stadt  Hirschberg  von  1572.
3.  Statuten  der  Stadt  Hirschberg  von  1592.
Hultschin,  Stadt.
Es  gilt  hier  das  Böhmische  Stadtrecht  und  die
Troppausche  Landesordnung.
Jägerndorf,  Fürstenthum.
Markgrafen  Georg  Friedrich  zu  Brandenburg
Bergordnung  für  das  Fürstenthum  Jagerndorf  und
die  Herrschaft  Beuthen  von  1528,  erneuert  unterm
20.  Octbr.  1599.
2.  Kaisers  Leopold  verneuerte  Landesordnung  des  Fürstenthums =
  Troppau  vom  27.  Juni  1673.
3.  Kaiserl.  Resc.  vom  7.  März  1674,  daß  auch
causae  summariae  im  Troppauischen  Fürstenthum ¬
  zur  Landeshauptmannschaft  gehörig.
4.  Kaiserl.  Resolution  vom  27.  Juni  1673  und  vom
40.  Juni  1676,  daß  die  Summa  appellabilis
auf  200  Rthlr.  gesetzt  wird.
5.  Revidirte  Troppauische  Landesordnung  von  1688.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer