Objekt : Beiträge zur Kenntniß des schlesischen Provinzial-Rechts für Geschäftsmänner ([Hauptbd.])

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29.  Kaiserliche  Entscheidung  wegen  des  Czauden  oder
Land=  und  Eigenthumsgerichts  vom  6.  Sptbr.  1670.
30.  Kaiserl.  Bescheid  an  die  Glogauischen  Landstände
die  Czaude  und  die  dahin  gehörigen  Actus  betreffend ¬
  vom  22.  August  1674.
31.  Kaiserl.  Declaratoria  die  Verschuldung  der  auf
dem  Fall  stehenden  Lehne  betreffend  vom  30.  Juli
1694.
32.  Kaiserliche  Verordnung  vom  26.  Mai  1693,
30.  Juli  1694  und  20.  Mai  1699  die  Verschuldbarkeit ¬
  der  Lehne  betreffend.
33.  Advocaten=Ordnung  vom  1.  Decbr.  1706.
34.  Kaiserl.  Resolution  vom  7.  Febr.  1710,  daß
der  Landeshauptmann  zu  Glogau  in  causis  mere
civitibus  die  angesessenen  Zeugen  zum  Hofgericht ¬
  zu  laden  nicht  befugt,  sondern  der  Magistrat.
35.  Kaiserl.  Resolution  wegen  Sperrung  der  Verlassenschaften ¬
  adlicher  Personen  vom  10.  Mai  1710.
36.  Kaiserliche  Resolution,  daß  die  Amtsadvokaten
in  causis  delicti  unter  dem  Magistrat  stehen  vom
11.  Sptbr.  1710.
37.  Kaiserl.  Rescript,  daß  die  Veräußerung  der  Lehngüter, =
  wenn  noch  vier  Augen  vorhanden,  erlaubt
ist  vom  22.  Febr.  1712.
38.  Kaiserl.  Declaration  wegen  Wiederherstellung  des
Czaudengerichts  vom  9.  Octbr.  1713  und  13  Juli
1716.
39.  Königl.  verneuerte  Amts-Instruction  für  des
Fürstenthums  Glogau  vom  7.  April  1725.
40.  Kaiserl.  Verordnung,  die  Verschuldbarkeit  der
Glogauischen  Lehne  betreffend  vom  8.  Sptbr.  1725.
            
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