Volltext : Handelsgesetzbuch mit Kommentar (2)


über die Erfindnngs - Patente.

411

Vierter Titel.
Von Nichtigkeiten, Verlustigungen und den
auf beide bezüglichen Klagen.
Erster Abschnitt.
Von den Nichtigkeiten und Verlustigungen.
A r t. 39. Nichtig und ohne Wirkung sind alle Patente,
welche in folgenden Fällen ertheilt werden:
1., wenn die Entdeckung, Erfindung oder Anwendung
nicht neu ist,
2., wenn, laut Art. 3, für die fragliche Entdeckung, Er-
findung oder Anwendung kein Patent ertheilt wer-
den darf.
3., Wenn die Patente für theoretische oder blos wissen-
schaftliche Grundsätze, Lehrarten (methodes) Lehr-
hegriffe (Systeme) Entdeckungen und Begriffe [con-
ceptio ns^) ertheilt worden sind, ohne dass der Im-
petrant deren Anwendung auf Gegenstände der In-
dustrie angegeben hat.
4., Wenn nachgewiesen wird, dass die fragliche Ent-
deckung , Erfindung oder Anwendung der öffentlichen
Ordnung oder Sicherheit, den guten Sitten oder den
Gesetzen des Königreichs entgegen ist, unbeschadet,
in diesen Fällen und in denen der vorhergehenden
Nummer, der Anwendung derjenigen Strafen die we-
gen Anfertigung oder Verkauf verbotener Gegenstände
verwirkt sein können.
5., Wenn die Aufschrift (titre), unter welcher das
Patent nachgesucht worden ist, betrüglicher Weise
einen anderen als den wahren Gegenstand der Er-
findung bezeichnet.
(]., Wenn die dem Patent beigefügte Beschreibung zur
Ausführung [ex e cution') der Erfindung nicht zu-
reicht, oder wenn diese Beschreibung nicht auf eine
vollständige und aufrichtige Weise die wahren Mittel
angiebl , welche der Eifinder anwendet.

über die Erfindnngs - Patente.

411

Vierter Titel.
Von Nichtigkeiten, Verlustigungen und den
auf beide bezüglichen Klagen.
Erster Abschnitt.
Von den Nichtigkeiten und Verlustigungen.
A r t. 39. Nichtig und ohne Wirkung sind alle Patente,
welche in folgenden Fällen ertheilt werden:
1., wenn die Entdeckung, Erfindung oder Anwendung
nicht neu ist,
2., wenn, laut Art. 3, für die fragliche Entdeckung, Er-
findung oder Anwendung kein Patent ertheilt wer-
den darf.
3., Wenn die Patente für theoretische oder blos wissen-
schaftliche Grundsätze, Lehrarten (methodes) Lehr-
hegriffe (Systeme) Entdeckungen und Begriffe [con-
ceptio ns^) ertheilt worden sind, ohne dass der Im-
petrant deren Anwendung auf Gegenstände der In-
dustrie angegeben hat.
4., Wenn nachgewiesen wird, dass die fragliche Ent-
deckung , Erfindung oder Anwendung der öffentlichen
Ordnung oder Sicherheit, den guten Sitten oder den
Gesetzen des Königreichs entgegen ist, unbeschadet,
in diesen Fällen und in denen der vorhergehenden
Nummer, der Anwendung derjenigen Strafen die we-
gen Anfertigung oder Verkauf verbotener Gegenstände
verwirkt sein können.
5., Wenn die Aufschrift (titre), unter welcher das
Patent nachgesucht worden ist, betrüglicher Weise
einen anderen als den wahren Gegenstand der Er-
findung bezeichnet.
(]., Wenn die dem Patent beigefügte Beschreibung zur
Ausführung [ex e cution') der Erfindung nicht zu-
reicht, oder wenn diese Beschreibung nicht auf eine
vollständige und aufrichtige Weise die wahren Mittel
angiebl , welche der Eifinder anwendet.

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